Bodenanalysen

Eine Bodenanalyse muss zumindest die folgenden Parameter enthalten: Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Kalk, Phosphor, Kalium.

 

Bewässerung

Bei jeder Wassergabe müssen in Abhängigkeit von der Bodenart ab heuer nicht nur für die Oberkronenberegnung, sondern auch für andere Bewässerungsmethoden die nachfolgend angeführten Maximalmengen eingehalten werden:

Netzmittel

Der Einsatz von Netzmitteln ist im integrierten Kernobstbau unter Einhaltung der Etikettenvorgaben erlaubt.

 

Gültigkeit Funktionskontrolle des Sprühgerätes (Sprühertest)

Bis zum 31.12.2020 durchgeführte Funktionskontrollen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren, ab dem 01.01.2021 durchgeführte Funktionskontrollen sind nur noch drei Jahr gültig. Eine Ausnahme dazu gibt es seit heuer bei Neugeräten, bei welchen weiterhin ein Kontrollintervall von fünf Jahren gilt. Ausschlaggebend für die Einstufung als Neugerät ist das Baujahr des Sprühers.

 

Abdriftmindernde Sprühertechnik – Ausnahme für Kirschenanlagen

Falls mit einem im integrierten Kernobstbau eingesetzten Sprühgerät auch Kirschenanlagen behandelt werden, darf ab dem Zeitpunkt der Schließung des Insektennetzes und der Regenschutzfolie ein Satz Hohlkegeldüsen angebracht werden. Die Hohlkegeldüsen dürfen ausschließlich in den Kirschenanlagen eingesetzt werden.

 

Integrierter Pflanzenschutz

Beauveria bassiana (z.B. Naturalis) wird als Wirkstoff gegen Blutlaus gelistet.

Granulosevirus (z.B. Madex Twin) wird als Wirkstoff gegen Pfirsichwickler gelistet.

Orangenöl (Prev-am Plus) wird in den Mittellisten als Wirkstoff ohne spezifischen Einsatzgrund angeführt.

Pirimicarb (Pirimor 17,5 u.a.): Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit diesem Wirkstoff ist erlaubt, zusätzlich ist 1 weitere Behandlung pro Jahr gegen Blutlaus gestattet. Die einzelnen Handelsprodukte dürfen laut Etikette maximal einmal pro Jahr eingesetzt werden.

Dithiocarbamate: Wegen des Wegfalls von Mancozeb wird die zulässige Anzahl an Dithiocarbamat-Behandlungen von 5 auf 3 reduziert.

Sterolsynthesehemmer (SSH): Maximal 7 Behandlungen pro Jahr mit Sterolsynthesehemmern sind erlaubt, zusätzlich ist 1 weitere Behandlung mit Difenoconazol gegen Schorf gestattet. Mit den einzelnen Wirkstoffen (Difenoconazol, Penconazol und Tetraconazol) sind jeweils maximal 4 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Pyraflufen-ethyl (Revolution): Die bisherige Einschränkung „Einsetzbar gegen Wurzelaustriebe und als Synergist für andere Herbizide“ wird gestrichen.

Die folgenden Wirkstoffe verlieren die gesetzliche Zulassung. Sie können 2022 aufgebraucht werden:

  • Indoxacarb (Steward u.a.): bis 19.09.2022,
  • Triflumuron (Alsystin): bis 30.09.2022,
  • Phosmet (Spada 50 WG u.a.): bis 01.11.2022,
  • Myclobutanil (Thiocur 20 EW u.a.): bis 30.11.2022.

Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2022 nicht mehr eingesetzt werden, da die gesetzliche Zulassung ausgelaufen ist:

  • Etoxazol (Borneo u.a.),
  • Mancozeb (M70 DF u.a.).

Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.