
07. März 2019
Stellungnahme zum Brief des Absolventenvereines landwirtschaftlicher Schulen
Werte Teilnehmer am AGRIOS-Programm,
in Bezug auf das vom Absolventenverein als Anhang zur Zahlungsaufforderung zugesandte, undatierte Schreiben möchte ich nachfolgend Stellung beziehen.
Im zweiten Teil des Briefes steht: „Das Wissen um diese Entwicklung hat uns Ende letzten Jahres dazu bewogen folgende Stellungnahme an die Arbeitsgruppe für Integrierten Obstbau zu senden:“
Die abgedruckte Version entspricht in mehreren Details nicht eins zu eins dem im Dezember 2018 zugesandten Schreiben; u.a. wird nun auf die Vollbestückung mit Injektordüsen, im Dezember auf Injektordüsen im Generellen Bezug genommen.
Einen adressierten Brief abzudrucken, welcher in Details aber nicht dem Original entspricht, ist keine nachvollziehbare Vorgangsweise. Dennoch möchte ich auf das Schreiben, welches die Mitglieder erhalten haben (da im Umlauf), eingehen:
„Sehr geehrter Herr Obmann und Vorstands Mitglieder der Agrios
wir als Verein der Absolventen Landwirtschaftlicher Schulen möchten in diesem Schreiben hinweisen, das wir die für die Richtlinien für 2019 vorhergesehene, zwar freiwillige aber trotzdem dann unterschiedlich durch die Beiträge geförderte Maßnahme der sich ausschließlich auf die Vollbestückung Injektor– Düsen bezogene Abdriftminderung so nicht mittragen können.“
- Für die AGRIOS Richtlinien 2019 war im Dezember 2018 kein Beschluss zur Vollbestückung mit Injektordüsen vorgesehen. Vielmehr stand die taxative Umsetzung der Bestückung der oberen drei Düsenpositionen mit Injektorflachstahldüsen im Jahr 2019 zum Beschluss an. Dieser Beschluss wurde einstimmig unter Zustimmung des ALS gefasst. Eine Vollbestückung sehen die Agrios-Richtlinien 2019 nicht vor.
- Die unterschiedliche Förderung der integrierten Produktion je nach Ausstattung des Sprühgerätes (obere drei Düsen oder Vollbestückung mit Injektorflachstrahldüsen) ist ein einstimmiger Beschluss der Vermarktungsverbände.
„Dies bringt dann mit sich das z.B. die Abdriftdüse für konzentriertes Spritzen alleine bei Betrieb unter 8 Bar 50% über 8Bar nur mehr 25% Abdriftminderung bringt. Für die Düse von nicht Konzentriertem Spritzen unter 8Bar 75% über 8Bar bei 50%.
Erst die Kombination verschiedener Maßnahmen wie der Verschluss des Luftstroms nach außen in den letzten drei Reihen und das behandeln der letzten Reihe nach innen bringen als Kombination den gewünschten Minderungssatz von max.75-90%, der für viele Produkte von Nöten sein wird. Ein bis an den Boden geschlossenes Hagelnetz (50% Driftminderung)hat laut diesem Dokument in Kombination mit einem Sprüher mit Gebläseaufsatz eine Minderung im Bereich von 90% anerkannt.“
Grundsätzlich stimmt die Aussage; wichtig ist hier das Detail:
- Die Abdriftminderung durch abdriftmindernde Düsen von 25 oder 50% gilt nur bei Vollbestückung mit Injektordüsen. Eine gemischte Bestückung ist in den „schede di mitigazione“ nicht vorgesehen und fällt in die Kategorie „convenzionale“, was 0% Reduktion bedeutet.
- Hagelnetz: wie schon geschrieben steht, gilt die Abdriftminderung nur bei vollständig geschlossenem Hagelnetz. Von Anfang März bis Ende April braucht es also andere abdriftmindernde Maßnahmen; wie abdriftmindernde Düsen (50%); einseitiges Sprühen der letzten Reihe (35%), Abdeckblech (60%) ecc.
„Aus diesen Details ergibt sich unser Vorschlag:
Alle Geräte die einen Aufsatz einen seitlichen Luft Austrittsverschluss, einen Lufttest laut AirCheck-Protokoll oder die Typen- Eintragung im JKI Abdrift mindernd vorweisen können müssen laut heutigem Italienischem Recht und auf Grund dass sie nachweislich die Voraussetzung erfüllen die selbe Abdrift Minderung zu erreichen wie Geräte nur mit Abdrift mindernde Düsen, auf jeden Fall die gleichen Vorteile genießen.
Einige der Südtiroler Hersteller bemühen sich sei es durch die Erreichung von dem AirCheck Protokoll vorhergesehenen mindest Standards wie durch die Eintragung in der JKI Abdriftminderungsklasse mit Einsatz nur der obersten zwei – drei Düsen- Positionen an Abdriftdüsen die Zulassung für 90%-Minderung zu erreichen. Dieser technische Vorsprung ist für unsere Landwirtschaft Überlebens Wichtig! Nur dieser technologischeVorsprung ermöglicht es uns für die Zukunft bei einer höheren Stunden Arbeitsleistung mit weniger Wassermenge pro Hektar, weniger Kraftstoffverbrauch, weniger Lärmbelästigung durch auf Hochtouren laufenden Gebläsen und durch schlussendlich möglicher beträchtlicher Einsparung an Pflanzenschutzmitteln sei es die Abdrift in die Luft wie die auf die Böden zu reduzieren und schlussendlich Naturschonender und Menschen und Umweltfreundlicher zu produzieren.“
- Zurzeit gibt es kein Sprühgerät mit gemischter Bestückung (Injektor- und Hohlkegeldüsen), welches es ins JKI „Verzeichnis verlustmindernde Geräte“ Abdriftminderungsklasse ≥ 90% geschafft hat.
Siehe https://www.julius-kuehn.de/at/richtlinien-listen-pruefberichte-und-antraege/
- „……höhere Stunden Arbeitsleistung mit weniger Wassermenge……..“ auch mit einer gemischten Bestückung gilt die Empfehlung, um die 350-400 l/ha auszubringen, da ja die Gipfelpartie und somit die kritischste Zone mit Injektordüsen behandelt wird; d.h. es ändert in dieser Hinsicht nichts, ob eine Vollbestückung oder eine gemischte Bestückung zur Anwendung kommt.
Im letzten Absatz des Briefes wird also etwas suggeriert, was es heute gar nicht gibt. Alle fortschrittlichen Anbaugebiete gehen in Richtung ≥ 90% Abdriftminderung, was zurzeit bei Geräten mit Aufbau ausschließlich in Kombination mit abdriftmindernden Düsen zu erreichen ist. Alternativ dazu können Tunnelgeräte eingesetzt werden.
Nachstehend Auszüge aus dem Rundschreiben der MABO; gezeichnet von Peter Triloff, sowie aus dem Rundschreiben der WOG:
Quelle: MABO-INFOService vom 10.03.2018 eMail: p.triloff@mg-bodenseeobst.de
………….Nach Landesrecht darf in Baden-Württemberg unabhängig von der Produktionsweise keinerlei Pflanzenschutzmittel bis zu einem Abstand von 5 m ab der Böschungskante eines Gewässers eingesetzt werden. Zu diesem Wert kommt noch ein halber Reihenabstand der betreffenden Kultur dazu, so dass kein Obstbaum näher als 6,5 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers stehen darf…………
Um die für das jeweilige Gebläse mögliche Abdriftminderung von 90, 95 bzw. 99% zu erzielen, sind prinzipiell drei Hardware-Komponenten erforderlich:
- neben dem Gebläse, das namentlich in einer der Abdriftminderungsklassen 90%, 95% oder 99% in dem Verzeichnis verlustmindernder Geräte“ des JKI eingetragen ist, muss
- ein Abdeck- oder Umlenkblech mindesten einseitig bzw. eine Luftmengenregelung installiert sein, das entsprechend den Anwendungsbestimmungen in den ersten 5 Reihen geschlossen werden muss. Als dritte Hardware-Komponente müssen
- in dem „Verzeichnis verlustmindernde Geräte“ in den Düsensortimenten „OIFD75-1“ oder „OIFD75-2“ des JKI eingetragene abdriftmindernde Düsen verwendet werden (bei fast allen Gebläsen können Düsen aus dem Sortiment OIFD75-1 verwendet werden).
Erst wenn diese 3 Komponenten auf dem Sprühgerät montiert sind, erreicht dieses im Sinne der Abdriftminderung eine Reduktion von 90, 95 und 99%, die für die produktspezifische Reduktion der Gewässerabstände genutzt werden kann.
Quelle: Rundschreiben Nr. 57/2018 WOG Raiffeisen e.G. vom 05.12.2018
WOG (Anm. Red.: Württembergische OG) Förderprojekt für Pflanzenschutzgeräte OP 2019
Pflichtkomponenten für geförderte Pflanzenschutzgeräte
- Gebläse mit Querstrom-Charakteristik – mindestens in der 90% Abdriftminderungsklasse des JKI Braunschweig eingetragen
- Komplettbestückung mit JKI-anerkannten abdriftmindernden Düsen
- Erfolgreiche Einstellung der Luftverteilung auf betriebsspezifische Arbeitshöhe und symmetrische Rechteck-Verteilung vor dem Kauf
- Erfolgreiche Neugeräteprüfung auf der Basis der wiederkehrenden Geräteprüfung und Einstellung der Flüssigkeitsverteilung auf dem Vertikalprüfstand vor dem Kauf
- Elektrische 4-fach Teilbreitenschaltung (passt die Ausbringung der Spritzbrühe an den Baumbestand und die -höhe an, je zwei Sektoren rechts und links, nämlich oben und unten)
- Prüfanschlüsse für Manometer und Pumpe (zur Einstellung der Spritze)
- Kontinuierliche Innenreinigung
In der Hoffnung hiermit etwas Klarheit geschaffen zu haben, verbleibt mit freundlichen Grüßen
Die AGRIOS
Der Obmann