
20. Februar 2025
Neuerungen im AGRIOS-Programm 2025
Düngung
Über Wirtschaftsdünger dürfen zukünftig jährlich max. 127,8 kg Stickstoff pro ha (bisher max. 85 kg/ha) ausgebracht werden. Bei der Erstellung von Neuanlagen dürfen für die Verbesserung der Bodenstruktur bis zu 50 Kubikmeter Mist pro Hektar und später, im mehrjährigen Abstand bei Ertragsanlagen, weitere 50 Kubikmeter pro Hektar ausgebracht werden.
In Zukunft sind auch Düngemittel, die Natriumborat oder Borsäure enthalten, im AGRIOS-Programm zugelassen.
Integrierter Pflanzenschutz
Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2025 nicht mehr eingesetzt werden, da die Zulassung für den Obstbau ausgelaufen ist. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt:
- Abamectin (Vertimec EC, Vertimec Pro u.a.);
- Metiram (Polyram DF, Polycom 70 DF).
Pflanzenschutzmittel mit den folgenden Wirkstoffen verlieren die Zulassung für den Obstbau, sie können innerhalb der nachfolgend angeführten Termine aufgebraucht werden:
- Acibenzolar-S-methyl (Bion 50 WG) bis 10.07.2025;
- Spinetoram (Delegate WDG, Empire u.a.) bis 30.12.2025;
- Spirotetramat (Movento 48 SC) bis 30.10.2025
Beim folgenden Wirkstoff wird im AGRIOS-Programm 2025 eine zusätzliche Indikation angeführt:
- Bacillus subtilis (Portento u.a.): Schorf.
Die folgenden Schädlinge werden im AGRIOS-Programm 2025 mit den jeweiligen Bekämpfungs-möglichkeiten neu gelistet:
Bläulingszikade:
- Acetamiprid (Die Einschränkungen zu diesem Wirkstoff sind zu beachten, siehe unten.)
- Mineralöl
Apfelbaumglasflügler:
- Azadirachtin
- Mineralöl
- Steinernema feltiae (Nematoden)
- Massenfang mit Köderfallen
Die folgenden Wirkstoffe werden neu in das AGRIOS-Programm 2025 aufgenommen:
Pelargonsäure (z.B. Beloukha)
- Nachauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser.
Fluroxypyr (z.B. Tidex, Tomigan)
- Nachauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter;
- Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt.
2,4-D (z.B. Kyleo)
- Nachauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser;
- Einsetzbar als Alternative zu MCPA, maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt, nur in Mischung mit Glyphosate.
Clomazone (z.B. Rexxar)
- Vorauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser.
Diflufenican (z.B. Mohican 500 SC)
- Vorauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser;
- Zwischen Diflufenican, Oxyfluorfen, Pendimethalin und Propyzamide ist maximal 1 Behandlung pro Jahr erlaubt.
Acetamiprid
Die bisherige Einschränkung (max. 4 Behandlungen pro Jahr) entfällt.
Die Rückstandshöchstmenge wird ab 19.08.2025 von 0,4 mg/kg auf 0,07 mg/kg herabgesetzt, weshalb es Einschränkungen beim Einsatz bzw. Anpassungen der Etiketten (Anzahl Behandlungen/Jahr, Dosierung, Karenzzeit) geben wird. Die neuen Etiketten werden für März/April 2025 erwartet und müssen umgehend angewandt werden. Die notwendige Anpassung der Richtlinien wird über Rundschreiben kommuniziert werden.
Pirimicarb
Die bisherige Einschränkung (max. 1 Behandlung pro Jahr, max. 1 weitere Behandlung gegen Blutlaus) entfällt. Die Einschränkungen der Etiketten der verschiedenen Handelsprodukte müssen selbstverständlich eingehalten werden.
Captan & Dithianon
Die maximal zugelassene Anzahl an Behandlungen pro Jahr mit Pflanzenschutzmitteln aus dieser Gruppe wird von 16 auf 18 erhöht.
Glyphosate
Dieser Wirkstoff kann zukünftig zum Abtöten von Wurzelstöcken eingesetzt werden, sofern beim verwendeten Handelsprodukt ein entsprechender Hinweis auf der Etikette vorhanden ist.