
15. Februar 2024
Neuerungen im AGRIOS-Programm 2024
Weiterbildung
Wie bisher muss jeder Betriebsleiter alljährlich mindestens zwei Stunden pro Hektar angemeldeter Fläche an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen zu Themen des integrierten Anbaus teilnehmen. Betriebsleiter, die eine Fläche von mehr als zehn Hektar bewirtschaften, müssen sich jedes Jahr mindestens 20 Stunden fortbilden. Ab heuer werden für die Überprüfung dieser Vorgabe die letzten zwölf Monate vor der Kontrolle als Bezugszeitraum herangezogen.
Düngung
Eine Anreicherungs- oder Vorratsdüngung ist nur mehr im Pflanzjahr gestattet, die zulässigen jährlichen Höchstmengen betragen wie bisher:
- 250 kg P2O5 pro ha,
- 300 kg K2O pro ha.
Integrierter Pflanzenschutz
Der folgende Wirkstoff wird neu in das AGRIOS-Programm 2024 aufgenommen:
- Clethodim (Brixtona.),
Nachauflaufmittel gegen Gräser, die Einschränkungen der Etiketten der jeweiligen Produkte sind einzuhalten.
Pflanzenschutzmittel mit den folgenden Wirkstoffen verlieren die Zulassung für den Obstbau, sie können innerhalb der nachfolgend angeführten Termine aufgebraucht werden:
- Abamectin
- Amectin EC, Vertimec EC, Vertimec Pro, Zamir 18 a. bis 31.08.2024,
- Impero 18 EC, Zetor a. bis 30.12.2024,
- Metiram (Polyram DF, Polycom 70 DF) bis 28.11.2024.
Das Pflanzenschutzmittel Score 10 WG mit dem Wirkstoff Difenoconazol verliert die Zulassung und kann noch bis 24.03.2024 aufgebraucht werden.
Der folgende Wirkstoff darf im AGRIOS-Programm 2024 nicht mehr eingesetzt werden, da die Zulassung für den Obstbau ausgelaufen ist:
- Sulfoxaflor (Closer).
Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.
Bei folgenden Wirkstoffen werden im AGRIOS-Programm 2024 zusätzliche Indikationen angeführt:
- Azadirachtin (Neemik Ten, Oikosa.): Zikaden und Miniermotten,
- Schwefelkalk: Mehltau.
Gültigkeit Funktionskontrolle des Sprühgerätes (Sprühertest)
Bis zum 31.12.2020 durchgeführte Funktionskontrollen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren, ab dem 01.01.2021 durchgeführte Funktionskontrollen sind nur noch drei Jahr gültig. Eine Ausnahme dazu gibt es bei Neugeräten, bei welchen weiterhin ein Kontrollintervall von fünf Jahren gilt. Ausschlaggebend für die Einstufung als Neugerät ist das Baujahr des Sprühers.
Baujahr |
Letzte Kontrolle | Gültigkeit ab Kontrolldatum | Nächste Kontrolle |
2019 oder älter |
2019 | 5 Jahre | 2024 |
2020 oder älter |
2020 | 5 Jahre | 2025 |
2019 oder älter |
2021 | 3 Jahre |
2024 |
2020 oder 2021 | 2021 | 5 Jahre |
2026 |
2020 oder älter | 2022 | 3 Jahre |
2025 |
2021 oder 2022 | 2022 | 5 Jahre |
2027 |