
16. Februar 2023
Neuerungen im AGRIOS Programm 2023
Bodenentseuchung
Eine chemische Bodenentseuchung ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt. Im Frühjahr 2023 werden deshalb Anlagen stichprobenartig ausgewählt und Bodenproben für Rückstandsanalysen entnommen. Falls dabei der Rückstand eines Wirkstoffes für die Bodenentseuchung nachgewiesen wird, erhält der gesamte landwirtschaftliche Betrieb keine AGRIOS-Zertifizierung für 2023. Wenn ein Produzent eine chemische Bodenentseuchung durchführt, muss das betroffene Grundstück vor bzw. unmittelbar nach der Behandlung vom AGRIOS-Programm abgemeldet werden. Nach der Verständigung über eine bevorstehende Kontrolle oder während der Kontrolle werden Abmeldungen nicht mehr angenommen.
Integrierter Pflanzenschutz
Die folgenden Wirkstoffe werden neu in das AGRIOS-Programm 2023 aufgenommen:
- Mefentrifluconazol (Revyona, Revysion)
Einsatz gegen Schorf, Mehltau und Alternaria.
Maximal 2 Behandlungen pro Jahr mit diesem Wirkstoff sind erlaubt, maximal 2 l/ha, 28 Tage Karenzzeit.
Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Sterolsynthesehemmer (SSH), es gelten somit die nachfolgenden Einschränkungen: Maximal 7 Behandlungen pro Jahr mit Sterolsynthesehemmern sind erlaubt, zusätzlich ist 1 weitere Behandlung mit Difenoconazol oder Mefentrifluconazol gegen Schorf gestattet.
- Zinkphosphid (Ratron GL, Ratron GW)
Einsatz gegen Feldmäuse und Schermäuse, maximal 2 kg/ha und Jahr.
Der folgende Wirkstoff verliert die gesetzliche Zulassung. Er kann bis zum 19.05.2023 aufgebraucht werden:
- Sulfoxaflor (Closer)
Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2023 nicht mehr eingesetzt werden, da die gesetzliche Zulassung ausgelaufen ist:
- Indoxacarb (Avaunt EC, Steward),
- Methoxyfenozid (Gladiator, Intrepid, Prodigy),
- Phosmet (Imidan 23,5 WDG, Spada 50 WG, Spada WDG, Suprafos EC u.a.),
- Triflumuron (Alsystin),
- Myclobutanil (Altair 20 EW, Duokar 20 EW, Massocur 12-E, Thiocur 20 EW u.a.).
Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.