18. Februar 2020

Neuerungen im AGRIOS-Programm 2020

Düngung

Pro Düngegabe dürfen wie bisher maximal 60 kg Stickstoff pro Hektar ausgebracht werden, größere Mengen müssen aufgeteilt werden. Zwischen zwei Stickstoffgaben muss in diesem Fall zukünftig ein Mindestabstand von drei Wochen liegen.

Pflanzenstärkungsmittel und Grundstoffe

Die im Anhang 2 des Ministerialdekrets Nr. 6793 vom 18.07.2018 gelisteten Pflanzenstärkungsmittel (Corroboranti potenziatori delle difese delle piante) sowie die Grundstoffe (Sostanze di base) gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21.10.2009 können eingesetzt werden.

Bewässerung:

Bei jeder Wassergabe über die Oberkronenberegnung müssen in Abhängigkeit von der Bodenart die nachfolgend angeführten Maximalmengen eingehalten werden:

Bodenart Einteilung Millimeter m³/ha
Sand leicht 35 350
schwach lehmiger Sand
schluffiger Sand
mittel lehmiger Sand
stark lehmiger Sand
sandiger Schluff
sandiger Lehm mittel 45 450
toniger Schluff
schluffiger Lehm schwer 55 550
toniger Lehm
Ton

Die Bodenart laut Bodenanalyse kann im Betriebsheft eingetragen werden.

Achtung: Falls dort keine Bodenart angeführt wird, ist die Maximalmenge für leichte Böden einzuhalten!

Ökologische Maßnahmen

In den AGRIOS-Richtlinien wird die folgende neue ökologische Maßnahme gelistet:

  • Einsatz von Fallen für den Massenfang von Gartenlaubkäfern

Als ökologische Maßnahme gestrichen wird hingegen:

  • Verwendung eines Sprühgeräts mit Gebläseaufsatz und vollständiger Bestückung mit Injektorflachstrahldüsen an allen Düsenpositionen

Betriebsheft

Betriebsheftaufzeichnungen müssen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Pflanzenpässe für Neuanlagen

Laut Verordnung (EU) 2016/2031 vom 26.10.2016 müssen Pflanzenpässe bzw. deren Inhalt (z.B. aufgedruckt auf Lieferschein oder Rechnung) für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.

 

Integrierter Pflanzenschutz

Acetamiprid (z.B. Epik, Epik SL, Kestrel)

Der Wirkstoff ist in Zukunft auch gegen den Apfelwickler zugelassen. Maximal 2 Einsätze pro Jahr mit Acetamiprid sind erlaubt. Maximal 2 zusätzliche Behandlungen pro Jahr sind zugelassen, wenn sie gegen Maikäfer, Mittelmeerfruchtfliege oder Marmorierte Baumwanze durchgeführt werden. Mit den verschiedenen Produkten sind laut Etikette jeweils maximal 2 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Chlorpyriphos-methyl (z.B. Reldan LO, Runner LO)

Restbestände dieses Wirkstoffes können bis zum Blühbeginn und spätestens bis zum 16.04.2020 aufgebraucht werden.

Deltamethrin (z.B. Decis Evo)

Der Wirkstoff wird für den Einsatz gegen die Marmorierte Baumwanze neu in das AGRIOS-Programm aufgenommen. Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt, der Wirkstoff ist bienengefährlich.

Etofenprox (z.B. Trebon up)

Die bisherige Einschränkung wird an die neue Etikette angepasst: Maximal 3 Einsätze pro Jahr sind erlaubt, wenn davon mindestens 1 Einsatz in der Vorblüte durchgeführt wird.

Methoxyfenozid (z.B. Prodigy, Intrepid)

In Zukunft sind nur noch maximal 2 Behandlungen pro Jahr erlaubt. Die Einschränkung für die Gruppe (Chitinsynthesehemmer und Häutungsbeschleuniger) bleibt gleich (maximal 3 Einsätze pro Jahr).

Thiacloprid (z.B. Calypso)

Der Wirkstoff verliert am 03.02.2021 seine Zulassung und kann nur noch bis Ende 2020 eingesetzt werden.

Triflumuron (z.B. Alsystin)

Der Wirkstoff ist zukünftig auch gegen die Marmorierte Baumwanze zugelassen, wie bisher sind maximal 2 Einsätze pro Jahr erlaubt.

Fluazinam (z.B. Nando maxi, Banjo, Ohayo)

Die Anzahl an möglichen Einsätzen wird heuer auf maximal 7 Behandlungen pro Jahr erhöht. Die Einschränkungen auf der Etikette der verschiedenen Produkte sind zu beachten.

Kaliumphosphonat (z.B. Century Pro, Delan Pro) und Fosetyl-Aluminium (z.B. Aliette)

Die beiden Wirkstoffe werden zu einer Gruppe zusammengefasst, mit Mitteln aus dieser Gruppe sind zukünftig maximal 10 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Kupfer

Maximal 4 kg Reinkupfer pro ha und Jahr einschließlich kupferhaltiger Blattdünger sind erlaubt. Die bisherige Einschränkung, dass für jede Mancozeb-Behandlung die zulässige Menge an Reinkupfer pro ha und Jahr um 0,5 kg reduziert wird, entfällt.

Mancozeb (z.B. M 70 DF)

Die Anzahl an möglichen Einsätzen wird auf maximal 4 Behandlungen pro Jahr erhöht. Die bisherige Beschränkung der Einsätze auf die Vorblüte entfällt. Die Einschränkung für die Gruppe (Dithiocarbamate) bleibt gleich (maximal 5 Einsätze pro Jahr).

Die folgenden Fungizide dürfen im AGRIOS-Programm 2020 nicht mehr eingesetzt werden:

  • Propineb (z.B. Antracol 70 WG),
  • Quinoxyfen (z.B. Arius),
  • Thiram (z.B. Pomarsol 80 WG, Tetrasol 80, TMTD 50 SC).

Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.

Oxadiazon (z.B. Ronstar FL)

Restbestände dieses Wirkstoffs können bis zum 30.06.2020 aufgebraucht werden.

 

Terlan, am 17.02.2020                                                                                     Die AGRIOS