
21. Februar 2018
Neuerungen im AGRIOS-Programm 2018
Ökologische Maßnahmen
Die Verwendung eines Tensiometers oder eines anderen Bodenfeuchte-Messgerätes wird als ökologische Maßnahme anerkannt.
Geförderte Maßnahmen im Rahmen der Operationellen Programme
Einige der bisher im Rahmen der Operationellen Programme geförderten Maßnahmen, wie z.B. Auszählungen auf Schädlinge oder berufliche Weiterbildung, können in Zukunft nicht mehr finanziell unterstützt werden, da sie bereits vom Nationalen Aktionsplan für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (NAP) vorgeschrieben sind. Damit weiterhin Kostenbeiträge für die integrierte Produktion gewährt werden können, hat die AGRIOS folgende neue verpflichtende Maßnahmen in die Richtlinien 2018 aufgenommen:
Auszählungen: Pro Jahr müssen mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden pro ha durchgeführt werden. Ende Mai/Anfang Juni muss der Primärschorfbefall erhoben werden. Insgesamt müssen jährlich Kontrollen im Ausmaß von mindestens 8 Stunden pro ha durchgeführt werden.
Schadensschwellen: Eine chemische Bekämpfung von Apfelwickler, Fruchtschalenwickler und Pfirsichwickler darf erst nach dem Erreichen der Schadensschwellen erfolgen. Das Überschreiten der Schadensschwellen ist durch Auszählungen zu dokumentieren.
Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte: Durch eine Anpassung des Luftvolumens und der Luftgeschwindigkeit an die Charakteristika der Anlagen kann die Abdrift auf angrenzende Flächen stark reduziert werden. Die Einstellungen müssen mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden, die Einstellungsmaßnahmen sind im Wartungsplan für das Sprühgerät zu dokumentieren.
Integrierter Pflanzenschutz
Acrinathrin (z.B. Rufast Nova): Aufgrund des seit 21. Jänner 2018 gültigen zulässigen Rückstandhöchstgehaltes von 0,02 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.
Buprofezin (z.B. Applaud Plus): Der Wirkstoff ist im Kernobstbau nur noch bis 20. Juni 2018 zugelassen, eventuell vorhandene Restbestände können bis dahin aufgebraucht werden.
Diflubenzuron (z.B. Dimilin 25 PB): Aufgrund des Endes der Zulassung am 8. März 2018 dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.
Spinetoram (Delegate WDG): Der Wirkstoff gehört zusammen mit Spinosad zur Gruppe der Spinosyne. Er ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler, Pfirsichwickler und Miniermotten zugelassen. Maximal 1 Behandlung mit Spinetoram und insgesamt maximal 3 Behandlungen mit Spinosynen pro Jahr sind erlaubt.
Bupirimate (z.B. Nimrod 250 EW): Mit dem Wirkstoff sind jetzt im AGRIOS-Programm aufgrund der neuen Etiketten nur noch maximal 4 Behandlungen pro Jahr erlaubt.
Captan und Dithianon: Ab 2018 sind für alle Sorten, unabhängig vom Pflücktermin, maximal 14 Behandlungen mit Produkten erlaubt, die einen dieser Wirkstoffe enthalten. Bei vielen Produkten mit dem Wirkstoff Dithianon wurden die Etiketten geändert, die neuen Einschränkungen finden Sie in der folgenden Tabelle:
Produkt | Anzahl Behandlungen pro Jahr | Dosis pro ha | Karenzzeit |
Delan 70 WG | Max. 6 Behandlungen pro Jahr, davon max. 3 mit der Höchstdosierung (ab Rote-Knospen) | 0,5 kg – 0,75 kg | 42 |
Delan SC | Max. 6 Behandlungen pro Jahr, davon max. 3 mit der Höchstdosierung (ab Rote Knospen) | 0,7 l – 1,05 l | 56 |
Delan Pro | Max. 6 Behandlungen pro Jahr | 2,5 l | 35 |
Fluxapyroxad (Sercadis): Der Wirkstoff gehört zusammen mit Boscalid und Penthiopyrad zur Gruppe der Carboxamide. Er ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Schorf und Mehltau zugelassen. Maximal 3 Behandlungen mit Fluxapyroxad pro Jahr und insgesamt maximal 4 Behandlungen mit Carboxamiden pro Jahr sind erlaubt.
Iprodion (z.B. Rovral Plus): Aufgrund des Endes der Zulassung am 5. Juni 2018 und einer möglichen Senkung des zulässigen Rückstandshöchstgehaltes dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.
Kaliumbikarbonat (z.B. Vitikappa): Der Wirkstoff ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Mehltau zugelassen.
Meptyldinocap (z.B. Karathane Star): Der Wirkstoff ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Mehltau zugelassen. Maximal 2 Einsätze pro Jahr sind erlaubt, nur zwischen Mausohrstadium und Blühbeginn.
Oxyfluorfen (z.B. Galigan EC): Die maximal zugelassene Dosierung für Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 240 g/l wird von 1 l/ha/Jahr auf 1,875 l/ha/Jahr erhöht.
Funktionskontrolle für Herbizidgeräte
Laut Bestimmungen des Nationalen Aktionsplans müssen alle Herbizidgeräte mit Abdeckung der Düsen bis zum 26. November 2018 von einer zertifizierten Prüfstelle kontrolliert werden. Um lange Wartezeiten und Engpässe zu vermeiden, empfehlen wir, sich bereits jetzt für eine Funktionskontrolle anzumelden.
Terlan, am 20.02.2018