
16. Juni 2023
Kontrollen der Betriebsmappen und der Betriebshefte
Kontrolle der Betriebsmappen und der Betriebshefte der Produzenten des VOG
Produzenten der VOG-Genossenschaften, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form abgeben, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln. Für die Abgabe der Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb gelten ebenfalls die nachfolgenden Termine.
Vermarktungsbetrieb | Termin |
CAFA Meran, Pomus, Bio Südtirol, OG Lana, Frubona Og Terlan | 11.07.2023 |
Fruchthof Überetsch, OG Laurin, Grufrut group | 18.07.2023 |
OG Roen, Kurmark-Unifrut, Melix-Brixen | 25.07.2023 |
Jene Betriebe, bei welchen das interne GlobalGAP-Audit von der Südtiroler Qualitätskontrolle durchgeführt wurde, müssen die Betriebsmappe nicht mehr abgeben. Die Betriebe, welche die Betriebsmappe in digitaler Form führen, müssen alle notwendigen Dokumente bis spätestens 30.06.2023 hinaufladen.
Kontrolle der Betriebsmappen und der Betriebshefte der Produzenten der Obstversteigerungen und der Clementi GmbH
Produzenten der Obstversteigerungen und der Clementi GmbH müssen ihre Betriebsmappen einschließlich Betriebsheft innerhalb der unten angeführten Termine beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben. Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form führen, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen ebenfalls innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln und lediglich die Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.
Vermarktungsbetrieb | Termin |
EGMA Vilpian, FOS, Obstversteigerung Sigmundskron | 18.07.2023 |
Obstversteigerung Unterland, Clementi GmbH | 25.07.2023 |
Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten der VI.P
Die Produzenten der VI.P-Genossenschaften müssen die digital geführten Betriebshefte innerhalb des unten angeführten Termins übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.
Vermarktungsbetrieb | Termin |
TEXEL, JUVAL, MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG | 02.08.2023 |
Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:
- Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
- Weiterbildungsnachweis
- Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
- EG-Pflanzenpass bzw. entsprechende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
- Wartungsplan Düngerstreuer
- Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
- Wartungsplan Sprühgerät (einschließlich der Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte)
- Gültiger Sprühertest
- Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
- Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
- Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
- Betriebsheft (falls nicht in digitaler Form übermittelt)
Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:
- Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
- Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden/ha, Kontrolle auf Primärschorfbefall Ende Mai/Anfang Juni, insgesamt mindestens 8 Stunden an Kontrollen/ha)
- Auszählung auf Apfelwickler, Pfirsichwickler und Fruchtschalenwickler, falls gegen diese Schädlinge eine chemische Bekämpfung erfolgte
- Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
- Geschätzter Ertrag in t/ha
- Datum Blühbeginn
- Datum Blühende bei Neuanlagen
- Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname, Dosis, Brüheaufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
- Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
- Herbizidbehandlung (Einsatzdatum, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
- Düngung bzw. Fertigation (Einsatzdatum bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
- Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
- Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen
Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschlussspritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.
Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.