11. April 2025

Ergänzung zu den AGRIOS-Richtlinien 2025

Einschränkungen zum Einsatz von Acetamiprid in den AGRIOS-Richtlinien 2025

Mit der Verordnung (EU) 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 wurde der Rückstandshöchstwert von Acetamiprid auf Äpfeln von 0,4 mg/kg auf 0,07 mg/kg reduziert, der neue Wert gilt ab dem 19. August 2025. Die Inhaber der Zulassungen haben daraufhin die Etiketten ihrer Produkte angepasst, die neuen Versionen sind seit dem 19. Februar 2025 gültig. Dabei kam es erwartungsgemäß zu neuen Einschränkungen, wie beispielsweise bei den beiden am meisten verwendeten Produkten Epik SL und Kestrel:

Epik SL

Bisher

Ab heuer

Max. Einsätze/Jahr

2

1

Max. Dosis/ha

2 l

1,5 l

Karenzzeit

14 Tage

30 Tage

 

Kestrel

Bisher

Ab heuer

Max. Einsätze/Jahr

2

2

Min. Abstand zwischen 2 Behandlungen

8 Tage

60 Tage

Max. Dosis/ha

0,5 l

0,25 l

Karenzzeit

14 Tage

21 Tage

Nur die strikte Einhaltung der neuen Etikettenvorgaben ermöglicht es, die Früchte gesetzeskonform zu produzieren und den stark reduzierten Rückstandshöchstwert einzuhalten. Die Einhaltung des neuen Grenzwertes ist auch unabdingbare Voraussetzung für die Vermarktung der angelieferten Ware.

Ab dem Blühende darf nur noch ein auf dem Markt erhältliches Handelsprodukt mit dem Wirkstoff Acetamiprid eingesetzt werden. Das heißt, der Anwender muss sich ab diesem Zeitpunkt für ein spezifisches Handelsprodukt entscheiden und es gemäß den Vorgaben auf der jeweiligen Etikette verwenden. Zudem dürfen alle Acetamiprid-Mittel nur bis maximal 30 Tage vor der Ernte eingesetzt werden. Sollte ein Acetamiprid-Mittel auf der Etikette eine längere Karenzzeit aufweisen, muss diese selbstverständlich eingehalten werden.

 

Ergänzung zu den AGRIOS-Richtlinien 2025

Auf Ansuchen der AGRIOS hat der Verantwortliche des Pflanzenschutzdienstes mit Dekret Nr. 6176/2025 vom 11. April 2025 folgende Ausnahmegenehmigung zu den AGRIOS-Richtlinien 2025 verfügt:

Das Pflanzenschutzmittel Closer mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor kann im integrierten Anbau im Zeitraum vom 9. April 2025 bis zum 6. August 2025 zur Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus eingesetzt werden. Mit Closer sind maximal 1 Behandlung mit 400 ml/ha oder 2 Behandlungen mit jeweils 200 ml/ha erlaubt. Der Wirkstoff Sulfoxaflor ist als bienengefährlich eingestuft und darf während der Obstblüte nicht eingesetzt werden.

 

Zulassungsende für das Pflanzenschutzmittel Merplus

Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 14. Februar 2025 mitgeteilt, dass der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Merplus mit den Wirkstoffen Captan und Kaliumphosphonat nur noch bis 29. April 2025 erlaubt ist.

 

Zulassung des Pflanzenschutzmittels Isomate P 2025 Plus gegen Apfelbaumglasflügler

Mit Dekret vom 19. Februar 2025 wurde der Einsatz von Isomate P 2025 Plus für die Verwirrung des Apfelbaumglasflüglers (Synanthedon myopaeformis) im Rahmen einer Notfallzulassung für 120 Tage erlaubt. Die Verwendung ist auch im AGRIOS-Programm 2025 gestattet.