20. April 2018

ERGÄNZUNG ZU DEN AGRIOS-RICHTLINIEN 2018

Auf Ansuchen der AGRIOS hat der Direktor des Amtes für Obst- und Weinbau mit Dekret Nr. 7386/2018 vom 20.04.2018 folgende Ergänzung zu den AGRIOS-Richtlinien 2018 verfügt:

Der Wirkstoff Sulfoxaflor (Handelsname: Closer) aus der Gruppe der Chloronicotinyle (Neonicotinoide) kann ab Ende der Blüte im integrierten Anbau zur Bekämpfung von Mehliger Apfelblattlaus, Grüner Apfelblattlaus, Blutlaus und San José-Schildlaus eingesetzt werden.

Für den Einsatz im integrierten Obstbau gelten die Einschränkungen für die Chloronicotinyle: Mit Wirkstoffen aus dieser Gruppe (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Sulfoxaflor und Thiametoxam) darf maximal eine Behandlung pro Jahr durchgeführt werden, zur Bekämpfung von Maikäfer, Mittelmeerfruchtfliege oder Marmorierter Baumwanze ist ein weiterer Einsatz von Acetamiprid pro Jahr erlaubt.

Der Wirkstoff Sulfoxaflor ist bienengefährlich und darf während der Obstblüte nicht eingesetzt werden.

Die zulässige Höchstdosierung für Closer liegt bei 400 ml/ha, die Karenzzeit beträgt 7 Tage.

Terlan, am 20.04.2018

Die AGRIOS