Ökologische Maßnahmen

Da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass beim alternierenden Mulchen der Fahrgassen der bestehende Unterbewuchs vor dem Ausbringen eines bienengefährlichen Mittels nicht immer konsequent abgemäht wird und es dadurch zu Bienenschäden kommt, wird die Anwendung dieser Methode nicht mehr als ökologische Maßnahme empfohlen.

Das Anpflanzen einer schorf-/mehltauresistenten Sorte gilt nicht nur im Jahr der Erstellung als ökologische Maßnahme, sondern für die gesamte Lebensdauer der Anlage.

Dünger

Die im Anhang zu den AGRIOS-Richtlinien 2017 angeführten Dünger dürfen im integrierten Anbau eingesetzt werden. Eine stets aktuelle Liste wird auf der Homepage www.agrios.it veröffentlicht. Bitte achten Sie bei den Betriebsheftaufzeichnungen immer auf eine genaue Übertragung der auf der Düngemitteletikette angeführten Bezeichnung.

Funktionskontrolle für Herbizidgeräte

Seit dem 26.11.2016 ist für Herbizidgeräte ohne Abdeckung eine Funktionskontrolle gesetzlich vorgeschrieben, für Herbizidgeräte mit Abdeckung wird diese Kontrolle erst ab 26.11.2018 verpflichtend. Die AGRIOS empfiehlt fehlende Abschirmungen nachzurüsten und nur noch Herbizidgeräte mit Abdeckung zu verwenden.

AGRIOS-Rundschreiben

Da sich die Zustellung der AGRIOS-Notizen auf dem Postweg häufig verzögert, empfehlen wir allen Produzenten, sich die Rundschreiben als E-Mail zusenden zu lassen. Für diesen Dienst genügt ein einfaches E-Mail an info@agrios.it. Das Ausdrucken und die Ablage der AGRIOS-Notizen in der Betriebsmappe sind nicht notwendig.