Integrierter Pflanzenschutz
Mittellisten: Für viele Pflanzenschutzmittel wird mittlerweile auf der Etikette die Anzahl der maximal pro Jahr zugelassenen Behandlungen vorgeschrieben. In den Mittellisten der AGRIOS werden diese Vorgaben der Etiketten zukünftig angeführt. Sollte es bei bestimmten Produkten neben den Anwendungsbeschränkungen auf der Etikette auch strengere Einschränkungen des AGRIOS-Programms geben, wurde dies bei der Erstellung der Listen berücksichtigt.
In den AGRIOS-Mittellisten werden zukünftig auch alle gebräuchlichen Wirkstoffe angeführt, welche im biologischen Anbau zugelassen sind.
Acetamiprid (z.B. Epik): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen. Maximal 1 Behandlung mit Chloronicotinylen (Neonicotinoiden) pro Jahr und zusätzlich maximal 1 Behandlung mit Acetamiprid gegen Maikäfer, Mittelmeerfruchtfliege oder Marmorierte Baumwanze sind erlaubt.
Acrinathrin (z.B. Rufast Nova): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Marmorierte Baumwanze zugelassen, weiterhin ist maximal 1 Behandlung pro Jahr erlaubt.
Chlorpyriphos-ethyl (z.B. Dursban 75 WG): Aufgrund des seit 10. August 2016 gültigen zulässigen Rückstandhöchstgehaltes von 0,01 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2017 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.
Etofenprox (z.B. Trebon up): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch nach der Blüte und auch gegen Zikaden, Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen. Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt, wobei laut der neuen Etikette maximal 1 Behandlung in der Vorblüte zugelassen ist.
Imidacloprid (z.B. Confidor 200 SL): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Grüne Apfelblattlaus zugelassen.
Phosmet (z.B. Imidan 23,5 WDG): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen, weiterhin sind maximal 2 Behandlungen pro Jahr erlaubt.
Tau-Fluvalinate (z.B. Klartan 20 EW): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff können aufgrund neuer Etiketten jetzt auch nach dem Blühende bis spätestens 30 Tage vor Erntebeginn eingesetzt werden. Max. 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.
Fluazinam (z.B. Banjo, Nando Maxi, Ohayo): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Alternaria zugelassen, ab heuer sind maximal 4 Einsätze pro Jahr erlaubt. Die Einschränkungen auf den Etiketten der verschiedenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff sind zu beachten:
| Pflanzenschutzmittel | Max. Einsätze/Jahr | Max. Dosis/ha | Karenz-zeit |
| Banjo | 3 | 1,0 l | 60 |
| Nando Maxi | 4 | 1,5 l | 63 |
| Ohayo (alte Etikette)* | 3* | 1,5 l* | 60 |
| Ohayo (neue Etikette) | 1 | 1,0 l | 60 |
* Gilt für Chargen, die vor dem 29.11.2016 produziert wurden
Kalium-Phosphonat + Dithianon (Delan Pro): Das Produkt ist im AGRIOS-Programm gegen Schorf zugelassen, für den Einsatz gelten die folgenden Einschränkungen: max. 170 ml/hl, max. 2,5 l/ha, maximal 6 Einsätze pro Jahr und je nach Sorte maximal 12 bzw. 14 Einsätze von Captan und Dithianon pro Jahr, Karenzzeit: 35 Tage.
Glyphosate: Achtung, Produkte, welche neben dem Wirkstoff Glyphosat auch das Netzmittel Talgfettaminoxethylat enthalten, sind nur noch bis 22. Mai 2017 zugelassen.
Bromadiolon (Agrirat G): Der Einsatz dieses Produktes ist aufgrund einer Ausnahmegenehmigung wegen eines Notfalls im Pflanzenschutz vom 7. November 2016 bis 7. März 2017 für die Mäusebekämpfung zugelassen.
Schaffett (Trico): Der Einsatz dieses Produktes gegen Wildverbiss ist im AGRIOS-Programm erlaubt.
Netzmittel: Viele bisher gebräuchliche Netzmittel (z.B. Antischiuma Schaumstop, Bagnante Scam, Break-Thru S240, Etravon Syngenta u.a.) dürfen seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr eingesetzt werden. In den AGRIOS-Richtlinien 2017 ist eine Auswahl von weiterhin zugelassenen Netzmitteln aufgelistet.
Ökologische Maßnahmen
Da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass beim alternierenden Mulchen der Fahrgassen der bestehende Unterbewuchs vor dem Ausbringen eines bienengefährlichen Mittels nicht immer konsequent abgemäht wird und es dadurch zu Bienenschäden kommt, wird die Anwendung dieser Methode nicht mehr als ökologische Maßnahme empfohlen.
Das Anpflanzen einer schorf-/mehltauresistenten Sorte gilt nicht nur im Jahr der Erstellung als ökologische Maßnahme, sondern für die gesamte Lebensdauer der Anlage.
Dünger
Die im Anhang zu den AGRIOS-Richtlinien 2017 angeführten Dünger dürfen im integrierten Anbau eingesetzt werden. Eine stets aktuelle Liste wird auf der Homepage www.agrios.it veröffentlicht. Bitte achten Sie bei den Betriebsheftaufzeichnungen immer auf eine genaue Übertragung der auf der Düngemitteletikette angeführten Bezeichnung.
Funktionskontrolle für Herbizidgeräte
Seit dem 26.11.2016 ist für Herbizidgeräte ohne Abdeckung eine Funktionskontrolle gesetzlich vorgeschrieben, für Herbizidgeräte mit Abdeckung wird diese Kontrolle erst ab 26.11.2018 verpflichtend. Die AGRIOS empfiehlt fehlende Abschirmungen nachzurüsten und nur noch Herbizidgeräte mit Abdeckung zu verwenden.
AGRIOS-Rundschreiben
Da sich die Zustellung der AGRIOS-Notizen auf dem Postweg häufig verzögert, empfehlen wir allen Produzenten, sich die Rundschreiben als E-Mail zusenden zu lassen. Für diesen Dienst genügt ein einfaches E-Mail an info@agrios.it. Das Ausdrucken und die Ablage der AGRIOS-Notizen in der Betriebsmappe sind nicht notwendig.


Für Verbraucher