Ab Mitte Juli beginnt die Kontrolle der Betriebsmappen und Betriebshefte. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht deshalb alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und die vollständig ausgefüllte Betriebsmappe (einschließlich Betriebsheft) spätestens bis 8.00 Uhr zum unten angeführten Kontrolltermin beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben.

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten des VOG

Produzenten von VOG-Genossenschaften, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form abgeben, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen spätestens bis 8.00 Uhr innerhalb des unten angeführten Termins übermitteln und lediglich die Betriebsmappe bei der jeweiligen Genossenschaft abgeben.

Vermarktungsbetrieb Kontrolle ab
Kurmark-Unifrut, OG Roen, Obstverst. Unterland 09.07.2018
Grufrut group, Kaiser Alexander, OG Zwölfmalgreien, Clementi 16.07.2018
Fruchthof, Obstverst. Sigmundskron, Frubona OG Terlan 23.07.2018
EGMA Vilpian, FOS, Lanafruit, OG Lana, Bio Südtirol 30.07.2018
Cofrum, CAFA Meran, Melix-Brixen 06.08.2018

Sollte die oben genannte Dokumentation nicht innerhalb des vorgesehenen Termins beim Vermarktungsbetrieb aufliegen, müssen die Kontrolleure annehmen, dass keine Aufzeichnungen geführt wurden und die entsprechenden Betriebe können nicht zertifiziert werden.

Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:

  • Weiterbildungsnachweis (mindestens 2 Stunden pro Hektar angemeldeter Fläche, bei über 10 ha Fläche mindestens 20 Stunden)
  • Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
  • Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
  • EG-Pflanzenpass bzw. entsprechende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
  • Wartungsplan Düngerstreuer
  • Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
  • Wartungsplan Sprühgerät (einschließlich der Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte)
  • Gültiger Sprühertest (max. 5 Jahre alt)
  • Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
  • Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
  • Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
  • Betriebsheft

Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:

  • Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
  • Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden/ha, Kontrolle auf Primärschorfbefall Ende Mai/Anfang Juni, insgesamt mindestens 8 Stunden an Kontrollen/ha)
  • Auszählung auf Apfelwickler, Pfirsichwickler und Fruchtschalenwickler, falls gegen diese Schädlinge eine chemische Bekämpfung erfolgte
  • Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
  • Geschätzter Ertrag in t/ha
  • Datum Blühbeginn
  • Datum Blühende bei Neuanlagen
  • Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname!, Dosis, Brühe-aufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
  • Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
  • Herbizidbehandlung (Einsatztag, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
  • Düngung bzw. Fertigation (Einsatztag bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
  • Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
  • Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen (Siehe Seiten 34 – 35 des Betriebsheftes)

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschlussspritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

Wenn Sie bestimmte Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt haben, annullieren Sie die entsprechenden Bereiche im Betriebsheft mit einem Querstrich oder vermerken Sie beispielsweise „keine Herbizidbehandlung“ oder „keine Düngung“ usw.

Überprüfen Sie abschließend noch, ob Ihre Aufzeichnungen leserlich und verständlich sind und bestätigen Sie am Ende die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben mit Ihrer Unterschrift auf der ersten Seite des Betriebsheftes.

Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten der VI.P

Die Produzenten der VI.P-Genossenschaften müssen die digital geführten Betriebshefte spätestens bis 8.00 Uhr zum unten angeführten Termin übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.

Vermarktungsbetrieb Kontrolle ab
TEXEL, JUVAL 01.08.2018
MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG 08.08.2018

 

Terlan, am 25.06.2018                                                                                     Die AGRIOS

 

Für die Teilnahme am AGRIOS-Programm muss mit dem Saisonstart 2019 ein Sprühgerät mit abdriftmindernder Sprühtechnik mit mindestens folgender Ausstattung verwendet werden:

  • Gebläseaufbau;
  • jeder Düsensatz muss mit luftansaugenden Injektorflachstrahldüsen mit einem Spritzwinkel von 80° – 90° wenigstens an den drei obersten Düsenpositionen ausgestattet sein;
  • ein automatisch rückspülendes Filtersystem, wobei ein Filtersatz eine Maschenweite von mindestens 80 Mesh haben muss.

Für die höheren Beiträge für die integrierte Produktion, die im Rahmen der operationellen Programme ausbezahlt werden, muss mit dem Saisonstart 2019 ein Sprühgerät mit abdriftmindernder Sprühtechnik mit mindestens folgender Ausstattung verwendet werden:

  • Gebläseaufbau;
  • jeder Düsensatz muss mit luftansaugenden Injektorflachstrahldüsen mit einem Spritzwinkel von 80° – 90° an allen Düsenpositionen ausgestattet sein;
  • ein automatisch rückspülendes Filtersystem, wobei ein Filtersatz eine Maschenweite von mindestens 80 Mesh haben muss.

Ausnahmeregelung für Beetpflanzungen:

Diese Ausnahmeregel gilt ausschließlich für Beet- bzw. Mehrreihenpflanzungen, welche mindestens vier Reihen bzw. Bäume zwischen den Fahrgassen aufweisen. Betriebsleiter, welche eine Mindestfläche von 1.000 m2 an derartigen Pflanzsystemen bewirtschaften und in Genuss des höheren Beitrages im Rahmen der Förderung über das operationelle Programm für die restlichen Grundstücke kommen wollen, dürfen Pflanzenschutzmittel ausschließlich in genannten Beet- und Mehrreihenpflanzungen mit einem gemischt bestückten Düsenkranz ausbringen. In den restlichen Anlagen muss die Ausbringung mit voller Bestückung mit Injektorflachstrahldüsen wie oben beschrieben erfolgen. Für die Behandlung der beschriebenen Beet- bzw. Mehrreihenpflanzungen gilt dabei Folgendes:

  • wenigstens an den obersten drei Düsenpositionen ausschließliche Bestückung mit luftansaugenden Injektorflachstrahldüsen mit einem Spritzwinkel von 80° – 90°;
  • an den darunterliegenden Düsenpositionen höchstens ein Satz Hohlkegeldüsen mit einer Maximalöffnung entsprechend der ISO Farbe gelb -02 (entspricht Albuz ATR orange).

Da es zu diesem Thema noch einige Unsicherheiten gibt, möchten wir hiermit noch einmal auf die seit heuer geltenden Neuerungen hinweisen:

Auszählungen: Pro Jahr müssen mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden pro ha durchgeführt werden. Ende Mai/Anfang Juni muss der Primärschorfbefall erhoben werden. Insgesamt müssen jährlich Kontrollen im Ausmaß von mindestens 8 Stunden pro ha durchgeführt werden.

Schadensschwellen: Falls eine chemische Bekämpfung von Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgt, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert werden. Die Anwendung der Verwirrungsmethode ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte: Mindestens einmal pro Jahr müssen das Luftvolumen und die Luftgeschwindigkeit an die Charakteristika der Anlagen angepasst werden. Die Einstellungen sollten am besten in der Nachblüte erfolgen und sind im Wartungsplan für das Sprühgerät zu dokumentieren.

Auf Ansuchen der AGRIOS hat der Direktor des Amtes für Obst- und Weinbau mit Dekret Nr. 7386/2018 vom 20.04.2018 folgende Ergänzung zu den AGRIOS-Richtlinien 2018 verfügt:

Der Wirkstoff Sulfoxaflor (Handelsname: Closer) aus der Gruppe der Chloronicotinyle (Neonicotinoide) kann ab Ende der Blüte im integrierten Anbau zur Bekämpfung von Mehliger Apfelblattlaus, Grüner Apfelblattlaus, Blutlaus und San José-Schildlaus eingesetzt werden.

Für den Einsatz im integrierten Obstbau gelten die Einschränkungen für die Chloronicotinyle: Mit Wirkstoffen aus dieser Gruppe (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Sulfoxaflor und Thiametoxam) darf maximal eine Behandlung pro Jahr durchgeführt werden, zur Bekämpfung von Maikäfer, Mittelmeerfruchtfliege oder Marmorierter Baumwanze ist ein weiterer Einsatz von Acetamiprid pro Jahr erlaubt.

Der Wirkstoff Sulfoxaflor ist bienengefährlich und darf während der Obstblüte nicht eingesetzt werden.

Die zulässige Höchstdosierung für Closer liegt bei 400 ml/ha, die Karenzzeit beträgt 7 Tage.

Terlan, am 20.04.2018

Die AGRIOS

Ökologische Maßnahmen

Die Verwendung eines Tensiometers oder eines anderen Bodenfeuchte-Messgerätes wird als ökologische Maßnahme anerkannt.

 

Geförderte Maßnahmen im Rahmen der Operationellen Programme

Einige der bisher im Rahmen der Operationellen Programme geförderten Maßnahmen, wie z.B. Auszählungen auf Schädlinge oder berufliche Weiterbildung, können in Zukunft nicht mehr finanziell unterstützt werden, da sie bereits vom Nationalen Aktionsplan für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (NAP) vorgeschrieben sind. Damit weiterhin Kostenbeiträge für die integrierte Produktion gewährt werden können, hat die AGRIOS folgende neue verpflichtende Maßnahmen in die Richtlinien 2018 aufgenommen:

Auszählungen: Pro Jahr müssen mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden pro ha durchgeführt werden. Ende Mai/Anfang Juni muss der Primärschorfbefall erhoben werden. Insgesamt müssen jährlich Kontrollen im Ausmaß von mindestens 8 Stunden pro ha durchgeführt werden.

Schadensschwellen: Eine chemische Bekämpfung von Apfelwickler, Fruchtschalenwickler und Pfirsichwickler darf erst nach dem Erreichen der Schadensschwellen erfolgen. Das Überschreiten der Schadensschwellen ist durch Auszählungen zu dokumentieren.

Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte: Durch eine Anpassung des Luftvolumens und der Luftgeschwindigkeit an die Charakteristika der Anlagen kann die Abdrift auf angrenzende Flächen stark reduziert werden. Die Einstellungen müssen mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden, die Einstellungsmaßnahmen sind im Wartungsplan für das Sprühgerät zu dokumentieren.

 

Integrierter Pflanzenschutz

Acrinathrin (z.B. Rufast Nova): Aufgrund des seit 21. Jänner 2018 gültigen zulässigen Rückstandhöchstgehaltes von 0,02 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.

Buprofezin (z.B. Applaud Plus): Der Wirkstoff ist im Kernobstbau nur noch bis 20. Juni 2018 zugelassen, eventuell vorhandene Restbestände können bis dahin aufgebraucht werden.

Diflubenzuron (z.B. Dimilin 25 PB): Aufgrund des Endes der Zulassung am 8. März 2018 dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.

Spinetoram (Delegate WDG): Der Wirkstoff gehört zusammen mit Spinosad zur Gruppe der Spinosyne. Er ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler, Pfirsichwickler und Miniermotten zugelassen. Maximal 1 Behandlung mit Spinetoram und insgesamt maximal 3 Behandlungen mit Spinosynen pro Jahr sind erlaubt.

Bupirimate (z.B. Nimrod 250 EW): Mit dem Wirkstoff sind jetzt im AGRIOS-Programm aufgrund der neuen Etiketten nur noch maximal 4 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Captan und Dithianon: Ab 2018 sind für alle Sorten, unabhängig vom Pflücktermin, maximal 14 Behandlungen mit Produkten erlaubt, die einen dieser Wirkstoffe enthalten. Bei vielen Produkten mit dem Wirkstoff Dithianon wurden die Etiketten geändert, die neuen Einschränkungen finden Sie in der folgenden Tabelle:

Produkt Anzahl Behandlungen pro Jahr Dosis pro ha Karenzzeit
Delan 70 WG Max. 6 Behandlungen pro Jahr, davon max. 3 mit der Höchstdosierung (ab Rote-Knospen) 0,5 kg – 0,75 kg 42
Delan SC Max. 6 Behandlungen pro Jahr, davon max. 3 mit der Höchstdosierung (ab Rote Knospen) 0,7 l – 1,05 l 56
Delan Pro Max. 6 Behandlungen pro Jahr 2,5 l 35

Fluxapyroxad (Sercadis): Der Wirkstoff gehört zusammen mit Boscalid und Penthiopyrad zur Gruppe der Carboxamide. Er ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Schorf und Mehltau zugelassen. Maximal 3 Behandlungen mit Fluxapyroxad pro Jahr und insgesamt maximal 4 Behandlungen mit Carboxamiden pro Jahr sind erlaubt.

Iprodion (z.B. Rovral Plus): Aufgrund des Endes der Zulassung am 5. Juni 2018 und einer möglichen Senkung des zulässigen Rückstandshöchstgehaltes dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.

Kaliumbikarbonat (z.B. Vitikappa): Der Wirkstoff ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Mehltau zugelassen.

Meptyldinocap (z.B. Karathane Star): Der Wirkstoff ist 2018 im AGRIOS-Programm gegen Mehltau zugelassen. Maximal 2 Einsätze pro Jahr sind erlaubt, nur zwischen Mausohrstadium und Blühbeginn.

Oxyfluorfen (z.B. Galigan EC): Die maximal zugelassene Dosierung für Formulierungen mit einem Wirkstoffgehalt von 240 g/l wird von 1 l/ha/Jahr auf 1,875 l/ha/Jahr erhöht.

 

Funktionskontrolle für Herbizidgeräte

Laut Bestimmungen des Nationalen Aktionsplans müssen alle Herbizidgeräte mit Abdeckung der Düsen bis zum 26. November 2018 von einer zertifizierten Prüfstelle kontrolliert werden. Um lange Wartezeiten und Engpässe zu vermeiden, empfehlen wir, sich bereits jetzt für eine Funktionskontrolle anzumelden.

 

Terlan, am 20.02.2018

Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass der erste mögliche Erntetermin nach der folgenden Formel berechnet wird:

Spritzdatum + Karenzzeit + 1 Tag = erster möglicher Erntetermin

Wenn beispielsweise ein Pflanzen-schutzmittel mit 15 Tagen Wartefrist am 3. August eingesetzt wird, ergibt sich als erster möglicher Erntetermin der 19. August. (3+15+1=19).

Die Produzenten der VI.P müssen die digital geführten Betriebshefte spätestens bis 8.00 Uhr zum unten angeführten Termin übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.

Vermarktungsbetrieb Kontrolle ab
TEXEL, JUVAL 02.08.2017
MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG 09.08.2017

Ab Mitte Juli beginnt die Kontrolle der Betriebsmappen und Betriebshefte. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht deshalb alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und die vollständig ausgefüllte Betriebsmappe spätestens bis 8.00 Uhr zum unten angeführten Kontrolltermin beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben.

Vermarktungsbetrieb Kontrolle ab
Kurmark-Unifrut, Neufrucht, OG Roen 10.07.2017
Obstverst. Unterland, Kaiser Alexander, Grufrut group, OG Zwölfmalgreien, Clementi 17.07.2017
Fruchthof, Obstverst. Sigmundskron, Frubona OG Terlan 24.07.2017
EGMA Vilpian, FOS, Lanafruit, OG Lana, Bio Südtirol 31.07.2017
Cofrum, CAFA Meran, Melany, Melix-Brixen 07.08.2017

Sollte die oben genannte Dokumentation nicht innerhalb des vorgesehenen Termins beim Vermarktungsbetrieb aufliegen, müssen die Kontrolleure annehmen, dass keine Aufzeichnungen geführt wurden und die entsprechenden Betriebe können nicht zertifiziert werden.

Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:

  • Weiterbildungsnachweis (mindestens zwei Stunden pro Hektar angemeldeter Fläche, bei über 10 ha Fläche mindestens 20 Stunden)
  • Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
  • Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
  • EG-Pflanzenpass bzw. entsprech-ende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
  • Wartungsplan Düngerstreuer
  • Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
  • Wartungsplan Sprühgerät
  • Gültiger Sprühertest (max. 5 Jahre alt)
  • Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
  • Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
  • Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
  • Betriebsheft

Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:

  • Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
  • Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 12 Stunden/ha, mindestens drei Kontrollen pro Jahr, davon mindestens einmal auch auf Nützlinge)
  • Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
  • Geschätzter Ertrag in t/ha
  • Datum Blühbeginn
  • Datum Blühende bei Neuanlagen
  • Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname!, Dosis, Brühe-aufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
  • Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
  • Herbizidbehandlung (Einsatztag, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
  • Düngung bzw. Fertigation (Einsatztag bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
  • Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
  • Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen (Siehe Seiten 34 – 35 des Betriebsheftes)

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschluss-spritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

Wenn Sie bestimmte Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt haben, annullieren Sie die entsprechenden Bereiche im Betriebsheft mit einem Querstrich oder vermerken Sie beispielsweise „keine Herbizidbehandlung“ oder „keine Düngung“ usw.

Überprüfen Sie abschließend noch, ob Ihre Aufzeichnungen leserlich und verständlich sind und bestätigen Sie am Ende die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben mit Ihrer Unterschrift auf der ersten Seite des Betriebsheftes.

Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.

Integrierter Pflanzenschutz

Mittellisten: Für viele Pflanzenschutzmittel wird mittlerweile auf der Etikette die Anzahl der maximal pro Jahr zugelassenen Behandlungen vorgeschrieben. In den Mittellisten der AGRIOS werden diese Vorgaben der Etiketten zukünftig angeführt. Sollte es bei bestimmten Produkten neben den Anwendungsbeschränkungen auf der Etikette auch strengere Einschränkungen des AGRIOS-Programms geben, wurde dies bei der Erstellung der Listen berücksichtigt.

 

In den AGRIOS-Mittellisten werden zukünftig auch alle gebräuchlichen Wirkstoffe angeführt, welche im biologischen Anbau zugelassen sind.

 

 Acetamiprid (z.B. Epik): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen. Maximal 1 Behandlung mit Chloronicotinylen (Neonicotinoiden) pro Jahr und zusätzlich maximal 1 Behandlung mit Acetamiprid gegen Maikäfer, Mittelmeerfruchtfliege oder Marmorierte Baumwanze sind erlaubt.

 

 Acrinathrin (z.B. Rufast Nova): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Marmorierte Baumwanze zugelassen, weiterhin ist maximal 1 Behandlung pro Jahr erlaubt.

 

 Chlorpyriphos-ethyl (z.B. Dursban 75 WG): Aufgrund des seit 10. August 2016 gültigen zulässigen Rückstandhöchstgehaltes von 0,01 mg/kg dürfen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff im AGRIOS-Programm 2017 nicht mehr eingesetzt werden. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt.

 

 Etofenprox (z.B. Trebon up): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch nach der Blüte und auch gegen Zikaden, Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen. Maximal 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt, wobei laut der neuen Etikette maximal 1 Behandlung in der Vorblüte zugelassen ist.

 

Imidacloprid (z.B. Confidor 200 SL): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Grüne Apfelblattlaus zugelassen.

 

 Phosmet (z.B. Imidan 23,5 WDG): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Mittelmeerfruchtfliege und Marmorierte Baumwanze zugelassen, weiterhin sind maximal 2 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

 

Tau-Fluvalinate (z.B. Klartan 20 EW): Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff können aufgrund neuer Etiketten jetzt auch nach dem Blühende bis spätestens 30 Tage vor Erntebeginn eingesetzt werden. Max. 2 Behandlungen pro Jahr sind erlaubt.

 

Fluazinam (z.B. Banjo, Nando Maxi, Ohayo): Der Wirkstoff ist jetzt im AGRIOS-Programm auch gegen Alternaria zugelassen, ab heuer sind maximal 4 Einsätze pro Jahr erlaubt. Die Einschränkungen auf den Etiketten der verschiedenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff sind zu beachten:

 

Pflanzenschutzmittel Max. Einsätze/Jahr Max. Dosis/ha Karenz-zeit
Banjo 3 1,0 l 60
Nando Maxi 4 1,5 l 63
Ohayo (alte Etikette)* 3* 1,5 l* 60
Ohayo (neue Etikette) 1 1,0 l 60

* Gilt für Chargen, die vor dem 29.11.2016 produziert wurden

Kalium-Phosphonat + Dithianon (Delan Pro): Das Produkt ist im AGRIOS-Programm gegen Schorf zugelassen, für den Einsatz gelten die folgenden Einschränkungen: max. 170 ml/hl, max. 2,5 l/ha, maximal 6 Einsätze pro Jahr und je nach Sorte maximal 12 bzw. 14 Einsätze von Captan und Dithianon pro Jahr, Karenzzeit: 35 Tage.

 

 Glyphosate: Achtung, Produkte, welche neben dem Wirkstoff Glyphosat auch das Netzmittel Talgfettaminoxethylat enthalten, sind nur noch bis 22. Mai 2017 zugelassen.

 

 Bromadiolon (Agrirat G): Der Einsatz dieses Produktes ist aufgrund einer Ausnahmegenehmigung wegen eines Notfalls im Pflanzenschutz vom 7. November 2016 bis 7. März 2017 für die Mäusebekämpfung zugelassen.

 

Schaffett (Trico): Der Einsatz dieses Produktes gegen Wildverbiss ist im AGRIOS-Programm erlaubt.

 

Netzmittel: Viele bisher gebräuchliche Netzmittel (z.B. Antischiuma Schaumstop, Bagnante Scam, Break-Thru S240, Etravon Syngenta u.a.) dürfen seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr eingesetzt werden. In den AGRIOS-Richtlinien 2017 ist eine Auswahl von weiterhin zugelassenen Netzmitteln aufgelistet.

 

Ökologische Maßnahmen

Da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass beim alternierenden Mulchen der Fahrgassen der bestehende Unterbewuchs vor dem Ausbringen eines bienengefährlichen Mittels nicht immer konsequent abgemäht wird und es dadurch zu Bienenschäden kommt, wird die Anwendung dieser Methode nicht mehr als ökologische Maßnahme empfohlen.

Das Anpflanzen einer schorf-/mehltauresistenten Sorte gilt nicht nur im Jahr der Erstellung als ökologische Maßnahme, sondern für die gesamte Lebensdauer der Anlage.

Dünger

Die im Anhang zu den AGRIOS-Richtlinien 2017 angeführten Dünger dürfen im integrierten Anbau eingesetzt werden. Eine stets aktuelle Liste wird auf der Homepage www.agrios.it veröffentlicht. Bitte achten Sie bei den Betriebsheftaufzeichnungen immer auf eine genaue Übertragung der auf der Düngemitteletikette angeführten Bezeichnung.

Funktionskontrolle für Herbizidgeräte

Seit dem 26.11.2016 ist für Herbizidgeräte ohne Abdeckung eine Funktionskontrolle gesetzlich vorgeschrieben, für Herbizidgeräte mit Abdeckung wird diese Kontrolle erst ab 26.11.2018 verpflichtend. Die AGRIOS empfiehlt fehlende Abschirmungen nachzurüsten und nur noch Herbizidgeräte mit Abdeckung zu verwenden.

AGRIOS-Rundschreiben

Da sich die Zustellung der AGRIOS-Notizen auf dem Postweg häufig verzögert, empfehlen wir allen Produzenten, sich die Rundschreiben als E-Mail zusenden zu lassen. Für diesen Dienst genügt ein einfaches E-Mail an info@agrios.it. Das Ausdrucken und die Ablage der AGRIOS-Notizen in der Betriebsmappe sind nicht notwendig.