Besonders bei den spät reifenden Sorten wurden nach der Betriebsheftkontrolle im heurigen Sommer teilweise noch mehrere Spritzungen durchgeführt. Deshalb muss nun überprüft werden, ob die eingetragenen Behandlungen richtlinienkonform sind und ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten wurden. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht darum alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und bis zum unten angeführten Kontrolltermin digital zu übermitteln bzw. beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben. Falls kein Betriebsheft zur Kontrolle vorgelegt wird, führt dies zum Entzug der AGRIOS-Zertifizierung.

 

  • Die Produzenten der VI.P müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 18. Oktober 2022 übermitteln.

 

  • Die Produzenten des VOG und der Obstversteigerungen müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 25. Oktober 2022 übermitteln.

 

  • Die Produzenten des VOG, der Obstversteigerungen und der Gebr. Clementi GmbH, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Dienstag, den 25. Oktober 2022 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.

 

Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft bei der Kontrolle im Sommer in digitaler Form abgegeben haben, müssen ihre Aufzeichnungen auch bei der Abschlusskontrolle wieder in digitaler Form übermitteln.

 

 

Im Betriebsheft müssen die folgenden Angaben vermerkt sein:

 

  • Alle Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze (einschließlich der Herbizidanwendungen), welche nach der letzten Kontrolle noch durchgeführt wurden

Falls ein Pflanzenschutzmitteleinsatz gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgte, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert worden sein. Wenn eine Behandlung nur bei einzelnen Sorten eines Grundstückes durchgeführt wurde, vermerken Sie dies bitte entsprechend. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

 

  • Das genaue Datum des Erntebeginns der einzelnen Sorten

Bitte vermerken Sie dabei für die einzelnen Sorten in den einzelnen Anlagen das genaue Datum, an welchem tatsächlich mit der Ernte begonnen wurde.

Ab Mitte Juli beginnt die Kontrolle der Betriebsmappen und Betriebshefte. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht deshalb alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und die vollständig ausgefüllte Betriebsmappe bis zum unten angeführten Kontrolltermin beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben.

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten des VOG und der Obstversteigerungen

Produzenten der VOG-Genossenschaften und der Obstversteigerungen, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form abgeben, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln und lediglich die Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetriebe abgeben.

 

Vermarktungsbetrieb Termin
CAFA Meran, Cofrum, Bio Südtirol, OG Lana 07.07.2022
Lanafruit, Frubona OG Terlan, Fruchthof 14.07.2022
EGMA Vilpian, FOS, Obstverst. Sigmundskron, OG Laurin, Grufrut group, Clementi 21.07.2022
Obstverst. Unterland, OG Roen, Kurmark-Unifrut, Melix-Brixen 28.07.2022

Sollte die oben genannte Dokumentation nicht innerhalb des vorgesehenen Termins beim Vermarktungsbetrieb aufliegen, müssen die Kontrolleure annehmen, dass keine Aufzeichnungen geführt wurden und die entsprechenden Betriebe können nicht zertifiziert werden.

Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:

  • Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
  • Weiterbildungsnachweis
  • Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
  • EG-Pflanzenpass bzw. entsprechende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
  • Wartungsplan Düngerstreuer
  • Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
  • Wartungsplan Sprühgerät (einschließlich der Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte)
  • Gültiger Sprühertest (max. 5 Jahre alt)
  • Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
  • Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
  • Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
  • Betriebsheft (falls nicht in digitaler Form übermittelt)

Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:

  • Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
  • Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden/ha, Kontrolle auf Primärschorfbefall Ende Mai/Anfang Juni, insgesamt mindestens 8 Stunden an Kontrollen/ha)
  • Auszählung auf Apfelwickler, Pfirsichwickler und Fruchtschalenwickler, falls gegen diese Schädlinge eine chemische Bekämpfung erfolgte
  • Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
  • Geschätzter Ertrag in t/ha
  • Datum Blühbeginn
  • Datum Blühende bei Neuanlagen
  • Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname, Dosis, Brüheaufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
  • Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
  • Herbizidbehandlung (Einsatzdatum, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
  • Düngung bzw. Fertigation (Einsatzdatum bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
  • Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
  • Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschlussspritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten der VI.P

Die Produzenten der VI.P-Genossenschaften müssen die digital geführten Betriebshefte innerhalb des unten angeführten Termins übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.

Vermarktungsbetrieb Termin
TEXEL, JUVAL, MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG 03.08.2022

 

Terlan, am 17.06.2022                                                                                    Die AGRIOS

 

 

Bodenanalysen

Eine Bodenanalyse muss zumindest die folgenden Parameter enthalten: Bodenart, Humusgehalt, pH-Wert, Kalk, Phosphor, Kalium.

 

Bewässerung

Bei jeder Wassergabe müssen in Abhängigkeit von der Bodenart ab heuer nicht nur für die Oberkronenberegnung, sondern auch für andere Bewässerungsmethoden die nachfolgend angeführten Maximalmengen eingehalten werden:

Netzmittel

Der Einsatz von Netzmitteln ist im integrierten Kernobstbau unter Einhaltung der Etikettenvorgaben erlaubt.

 

Gültigkeit Funktionskontrolle des Sprühgerätes (Sprühertest)

Bis zum 31.12.2020 durchgeführte Funktionskontrollen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren, ab dem 01.01.2021 durchgeführte Funktionskontrollen sind nur noch drei Jahr gültig. Eine Ausnahme dazu gibt es seit heuer bei Neugeräten, bei welchen weiterhin ein Kontrollintervall von fünf Jahren gilt. Ausschlaggebend für die Einstufung als Neugerät ist das Baujahr des Sprühers.

 

Abdriftmindernde Sprühertechnik – Ausnahme für Kirschenanlagen

Falls mit einem im integrierten Kernobstbau eingesetzten Sprühgerät auch Kirschenanlagen behandelt werden, darf ab dem Zeitpunkt der Schließung des Insektennetzes und der Regenschutzfolie ein Satz Hohlkegeldüsen angebracht werden. Die Hohlkegeldüsen dürfen ausschließlich in den Kirschenanlagen eingesetzt werden.

 

Integrierter Pflanzenschutz

Beauveria bassiana (z.B. Naturalis) wird als Wirkstoff gegen Blutlaus gelistet.

Granulosevirus (z.B. Madex Twin) wird als Wirkstoff gegen Pfirsichwickler gelistet.

Orangenöl (Prev-am Plus) wird in den Mittellisten als Wirkstoff ohne spezifischen Einsatzgrund angeführt.

Pirimicarb (Pirimor 17,5 u.a.): Maximal 1 Behandlung pro Jahr mit diesem Wirkstoff ist erlaubt, zusätzlich ist 1 weitere Behandlung pro Jahr gegen Blutlaus gestattet. Die einzelnen Handelsprodukte dürfen laut Etikette maximal einmal pro Jahr eingesetzt werden.

Dithiocarbamate: Wegen des Wegfalls von Mancozeb wird die zulässige Anzahl an Dithiocarbamat-Behandlungen von 5 auf 3 reduziert.

Sterolsynthesehemmer (SSH): Maximal 7 Behandlungen pro Jahr mit Sterolsynthesehemmern sind erlaubt, zusätzlich ist 1 weitere Behandlung mit Difenoconazol gegen Schorf gestattet. Mit den einzelnen Wirkstoffen (Difenoconazol, Penconazol und Tetraconazol) sind jeweils maximal 4 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Pyraflufen-ethyl (Revolution): Die bisherige Einschränkung „Einsetzbar gegen Wurzelaustriebe und als Synergist für andere Herbizide“ wird gestrichen.

Die folgenden Wirkstoffe verlieren die gesetzliche Zulassung. Sie können 2022 aufgebraucht werden:

  • Indoxacarb (Steward u.a.): bis 19.09.2022,
  • Triflumuron (Alsystin): bis 30.09.2022,
  • Phosmet (Spada 50 WG u.a.): bis 01.11.2022,
  • Myclobutanil (Thiocur 20 EW u.a.): bis 30.11.2022.

Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2022 nicht mehr eingesetzt werden, da die gesetzliche Zulassung ausgelaufen ist:

  • Etoxazol (Borneo u.a.),
  • Mancozeb (M70 DF u.a.).

Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.

 

Besonders bei den spät reifenden Sorten wurden nach der Betriebsheftkontrolle im heurigen Sommer teilweise noch mehrere Spritzungen durchgeführt. Deshalb muss nun überprüft werden, ob die eingetragenen Behandlungen richtlinienkonform sind und ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten wurden. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht darum alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und bis zum unten angeführten Kontrolltermin digital zu übermitteln bzw. beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben. Falls kein Betriebsheft zur Kontrolle vorgelegt wird, führt dies zum Entzug der AGRIOS-Zertifizierung.

  •  Die Produzenten der VI.P müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 19. Oktober 2021 übermitteln.
  •  Die Produzenten des VOG müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 26. Oktober 2021 übermitteln. Die Produzenten des VOG und der Gebr. Clementi GmbH, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Dienstag, den 26. Oktober 2021 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.
  • Die Produzenten der Obstversteigerungen müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Donnerstag, den 28. Oktober 2021 übermitteln. Jene Produzenten, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft hingegen bereits bis spätestens Dienstag, den 26. Oktober 2021 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.

Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft bei der Kontrolle im Sommer in digitaler Form abgegeben haben, müssen ihre Aufzeichnungen auch bei der Abschlusskontrolle wieder in digitaler Form übermitteln.

Im Betriebsheft müssen die folgenden Angaben vermerkt sein:

  •  Alle Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze (einschließlich der Herbizidanwendungen), welche nach der letzten Kontrolle noch durchgeführt wurden

Falls ein Pflanzenschutzmitteleinsatz gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgte, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert worden sein. Wenn eine Behandlung nur bei einzelnen Sorten eines Grundstückes durchgeführt wurde, vermerken Sie dies bitte entsprechend. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

  • Das genaue Datum des Erntebeginns der einzelnen Sorten

Bitte vermerken Sie dabei für die einzelnen Sorten in den einzelnen Anlagen das genaue Datum, an welchem tatsächlich mit der Ernte begonnen wurde.

Ab Mitte Juli beginnt die Kontrolle der Betriebsmappen und Betriebshefte. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht deshalb alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und die vollständig ausgefüllte Betriebsmappe bis zum unten angeführten Kontrolltermin beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben.

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten des VOG und der Obstversteigerungen

Produzenten der VOG-Genossenschaften und der Obstversteigerungen, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form abgeben, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln und lediglich die Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetriebe abgeben.

Vermarktungsbetrieb Termin
CAFA Meran, Cofrum, Bio Südtirol, OG Lana 08.07.2021
Lanafruit, Frubona OG Terlan, Fruchthof 15.07.2021
EGMA Vilpian, FOS, Obstverst. Sigmundskron, OG Laurin, Grufrut group, Clementi 22.07.2021
Obstverst. Unterland, OG Roen, Kurmark-Unifrut, Melix-Brixen 29.07.2021

 

Sollte die oben genannte Dokumentation nicht innerhalb des vorgesehenen Termins beim Vermarktungsbetrieb aufliegen, müssen die Kontrolleure annehmen, dass keine Aufzeichnungen geführt wurden und die entsprechenden Betriebe können nicht zertifiziert werden.

Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:

  • Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
  • Weiterbildungsnachweis
  • Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
  • EG-Pflanzenpass bzw. entsprechende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
  • Wartungsplan Düngerstreuer
  • Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
  • Wartungsplan Sprühgerät (einschließlich der Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte)
  • Gültiger Sprühertest (max. 5 Jahre alt)
  • Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
  • Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
  • Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
  • Betriebsheft (falls nicht in digitaler Form übermittelt)

Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:

  • Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
  • Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden/ha, Kontrolle auf Primärschorfbefall Ende Mai/Anfang Juni, insgesamt mindestens 8 Stunden an Kontrollen/ha)
  • Auszählung auf Apfelwickler, Pfirsichwickler und Fruchtschalenwickler, falls gegen diese Schädlinge eine chemische Bekämpfung erfolgte
  • Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
  • Geschätzter Ertrag in t/ha
  • Datum Blühbeginn
  • Datum Blühende bei Neuanlagen
  • Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname, Dosis, Brüheaufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
  • Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
  • Herbizidbehandlung (Einsatzdatum, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
  • Düngung bzw. Fertigation (Einsatzdatum bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
  • Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
  • Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschlussspritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.

 

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten der VI.P

Die Produzenten der VI.P-Genossenschaften müssen die digital geführten Betriebshefte innerhalb des unten angeführten Termins übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.

Vermarktungsbetrieb Termin
TEXEL, JUVAL, MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG 04.08.2021

Einsatzverbot für den Wirkstoff Etoxazol im Obstbau

Die Firma Sumitomo Chemical Italia hat mit Schreiben vom 30. April 2021 mitgeteilt, dass der Einsatz des Wirkstoffes Etoxazol (z.B. Borneo, Swing ex-tra) im Obstbau ab dem 1. Mai 2021 nicht mehr erlaubt ist. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch vorhandenen Restbeständen dieser Pflanzenschutzmittel ist nicht zulässig.

Präzisierung zum Einsatz von Pirimicarb

Mit dem Wirkstoff Pirimicarb (z.B. Aphox, Pirimor 17,5) darf im AGRIOS-Programm 2021 maximal 1 Behandlung pro Jahr durchgeführt werden.

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Myclobutanil

Das Gesundheitsministerium hat mit der Mitteilung vom 17. März 2021 bekanntgegeben, dass die Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Myclobutanil (z. B. Altair 20 EW, Duokar 20 EW, Massocur 12-E, Thiocur 20 EW) widerrufen wird. Der Verkauf der betreffenden Pflanzenschutzmittel ist noch bis 30. November 2021 erlaubt, während deren Einsatz noch bis 30. November 2022 zugelassen ist.

Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Triflumuron

Das Gesundheitsministerium hat mit der Mitteilung vom 14. April 2021 bekanntgegeben, dass die Zulassung der Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Triflumuron (z. B. Alsystin) widerrufen wird. Der Verkauf der betreffenden Pflanzenschutzmittel ist noch bis 30. September 2021 erlaubt, während deren Einsatz noch bis 30. September 2022 zugelassen ist.

Viele von Ihnen kennen ihn bereits – und nicht wenige haben auch schon teilgenommen oder über eine Teilnahme nachgedacht: Der Wettbewerb „Mei liabste Wies“ kehrt in diesem Jahr zurück und sucht wieder nach dem schönsten Fleckchen Lebensraum in den Südtiroler Obstbaubetrieben. Wichtig: Diesmal werden nicht nur die Apfelwiesen selbst, sondern der gesamte Betrieb in die Bewertung mit einbezogen. Es werden somit jene Bäuerinnen und Bauern gesucht, die besonders viel Liebe, Freude und Hingabe in ihren Lebensraum stecken. Die Ausschreibung wurde damit um die Zielsetzungen der Nachhaltigkeitsstrategie sustainapple erweitert.

Teilnahmeschluss für den Wettbewerb ist am 15. Juni 2021. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen das Anmeldeformular sowie der Erhebungsbogen „Lebensraum Obstanlage“ ausgefüllt werden – sämtliche Unterlagen, das aktualisierte Reglement und Detailinformationen finden Sie in Ihren Vermarktungsbetrieben oder online auf www.apfelwelt.it

Es gibt wieder attraktive Preise – je ein Ladurner Zwischenachs-Mähwerk für einen integriert und einen biologisch bewirtschafteten Betrieb, sowie eine hochwertige Erinnerungstafel für alle teilnehmenden Betriebe.

Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme!

Ergänzung der AGRIOS-Richtlinien 2021

 

Mit Dekret Nr. 3087/2021 wurde der Wirkstoff Cycloxydim als Nachauflaufmittel gegen Gräser in die AGRIOS-Richtlinien 2021 aufgenommen:

Handelsname: Stratos Ultra

Dosierung: max. 5 l/ha

Karenzzeit: 28 Tage

 

 

Digitale Abgabe der Betriebsheftaufzeichnungen bei Betriebskontrollen für Mitglieder von VOG-Genossenschaften

 

Mit dem Start der Saison 2021 müssen Mitglieder von VOG-Genossenschaften ihre Betriebsheftaufzeichnungen der bis zum Kontrollzeitpunkt durchgeführten Pflegemaßnahmen nicht mehr in Papierform zu den Kontrollterminen mitbringen, sondern sie müssen in digitaler Form vorgelegt werden. Dabei ist der folgende Ablauf vorgesehen:

Jeden Montag bis spätestens 10.00 Uhr werden die Betriebe über die geplanten Kontrolltermine für die jeweils kommende Woche informiert. Die digitale Abgabe der Betriebsheftaufzeichnungen für die ausgewählten Betriebe muss dann immer innerhalb 24.00 Uhr des darauffolgenden Mittwochs erfolgen, damit die Betriebsheftkontrolle rechtzeitig vor dem Kontrolltermin abgeschlossen werden kann.

 

 

Düngung

Kalzium- und magnesiumhaltige Kalkdünger sowie kupferchelathaltige Produkte zur Förderung des Blattfalls (z.B. Blattab) dürfen auch im Zeitraum vom 1. Dezember bis Ende Februar ausgebracht werden.

Bewässerung

Der Einsatz der Flutbewässerung sollte möglichst vermieden werden. Bei Errichtung einer Neuanlage muss auf eine andere Form der Bewässerung umgestellt werden, der Einsatz der Flutbewässerung ist für alle ab 2021 erstellten Anlagen verboten.

Gültigkeit Sprühertest

Wie vom Nationalen Aktionsplan für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) vorgesehen, haben bis zum 31.12.2020 durchgeführte Sprühertests eine Gültigkeit von fünf Jahren. Ab dem 01.01.2021 durchgeführte Sprühertests sind hingegen nur noch drei Jahre gültig.

Integrierter Pflanzenschutz

Acetamiprid (z.B. Epik, Epik SL, Kestrel)

Maximal 4 Einsätze pro Jahr mit Acetamiprid sind erlaubt. Mit den verschiedenen Produkten sind laut Etikette jeweils maximal 2 Behandlungen pro Jahr erlaubt.

Captan & Dithianon

Die Anzahl an zulässigen Einsätzen mit Mitteln aus dieser Gruppe wird auf maximal 16 Behandlungen pro Jahr erhöht.

Fluazinam (z.B. Nando maxi, Banjo, Ohayo)

Die Anzahl an möglichen Einsätzen wird auf maximal 6 Behandlungen pro Jahr reduziert. Die Einschränkungen auf der Etikette der verschiedenen Produkte sind zu beachten.

Mancozeb (z.B. M 70 DF)

Die Anzahl an möglichen Behandlungen wird auf maximal 2 Behandlungen pro Jahr reduziert, der Einsatz ist nur noch heuer und nur bis zum Blühbeginn erlaubt. Die Einschränkung für die Gruppe (Dithiocarbamate) bleibt gleich (maximal 5 Einsätze pro Jahr).

Herbizide

Damit heuer verschiedene Alternativen zum Einsatz von Glyphosate erprobt werden können, werden die nachfolgenden Wirkstoffe in das AGRIOS-Programm aufgenommen:

Nachauflaufmittel:

  • Propaquizafop (z.B. Agil u.a.)

Gegen Gräser

  • Pyraflufen-ethyl (z.B. Evolution u.a.)

Gegen breitblättrige Unkräuter, gegen Wurzelaustriebe und als Synergist für andere Herbizide

  • Quizalofop-p-ethyl (z.B. Hanukys u.a.)

Gegen Gräser

Vorauflaufmittel:

  • Isoxaben (Gallery)

Gegen breitblättrige Unkräuter, der Einsatz ist vom Ende des Winters bis zum Blühbeginn erlaubt.

  • Pendimethalin (z.B. Stomp Aqua u.a.)

Gegen breitblättrige Unkräuter und gegen Gräser

  • Propyzamide (z.B. Kerb 80 EDF u.a,)

Gegen breitblättrige Unkräuter und gegen Gräser, einsetzbar von November bis Anfang Februar.

Pendimethalin, Propyzamide und Oxyfluorfen werden zu einer Gruppe zusammengefasst. Mit Herbiziden aus dieser Gruppe ist maximal 1 Einsatz pro Jahr erlaubt.

Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2021 nicht mehr eingesetzt werden:

  • Chlorpyriphos-methyl (z.B. Reldan LO),
  • Thiacloprid (Calypso),
  • Spirodiclofen (Envidor 240 SC),
  • Oxadiazon (Ronstar FL).

Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.

Nr. 6/2020

Besonders bei den spät reifenden Sorten wurden nach der Betriebsheftkontrolle im heurigen Sommer teilweise noch mehrere Spritzungen durchgeführt. Deshalb muss nun überprüft werden, ob die eingetragenen Behandlungen richtlinienkonform sind und ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten wurden. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht darum alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und bis zum unten angeführten Kontrolltermin digital zu übermitteln bzw. beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben. Falls kein Betriebsheft zur Kontrolle vorgelegt wird, führt dies zum Entzug der AGRIOS-Zertifizierung

  •  Die Produzenten der VI.P müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 20. Oktober 2020 – 8.00 Uhr übermitteln.
  •  Die Produzenten des VOG müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 27. Oktober 2020 – 8.00 Uhr übermitteln. Die Produzenten des VOG und der Gebr. Clementi GmbH, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Dienstag, den 27. Oktober 2020 – 8.00 Uhr beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.
  • Die Produzenten der Obstversteigerungen müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Donnerstag, den 29. Oktober 2020 – 8.00 Uhr übermitteln. Jene Produzenten, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Donnerstag, den 29. Oktober 2020 – 8.00 Uhr beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.

Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft bei der Kontrolle im Sommer in digitaler Form abgegeben haben, müssen ihre Aufzeichnungen auch bei der Abschlusskontrolle wieder in digitaler Form übermitteln.

Im Betriebsheft müssen die folgenden Angaben vermerkt sein:

  •  Alle Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze (einschließlich der Herbizidanwendungen), welche nach der letzten Kontrolle noch durchgeführt wurden

Falls ein Pflanzenschutzmitteleinsatz gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgte, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert worden sein. Wenn eine Behandlung nur bei einzelnen Sorten eines Grundstückes durchgeführt wurde, vermerken Sie dies bitte entsprechend. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

  • Das genaue Datum des Erntebeginns der einzelnen Sorten

Bitte vermerken Sie dabei für die einzelnen Sorten in den einzelnen Anlagen das genaue Datum, an welchem tatsächlich mit der Ernte begonnen wurde.

Terlan, am 30.09.2020                                                                                  Die AGRIOS