Einschränkungen zum Einsatz von Acetamiprid in den AGRIOS-Richtlinien 2025

Mit der Verordnung (EU) 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 wurde der Rückstandshöchstwert von Acetamiprid auf Äpfeln von 0,4 mg/kg auf 0,07 mg/kg reduziert, der neue Wert gilt ab dem 19. August 2025. Die Inhaber der Zulassungen haben daraufhin die Etiketten ihrer Produkte angepasst, die neuen Versionen sind seit dem 19. Februar 2025 gültig. Dabei kam es erwartungsgemäß zu neuen Einschränkungen, wie beispielsweise bei den beiden am meisten verwendeten Produkten Epik SL und Kestrel:

Epik SL

Bisher

Ab heuer

Max. Einsätze/Jahr

2

1

Max. Dosis/ha

2 l

1,5 l

Karenzzeit

14 Tage

30 Tage

 

Kestrel

Bisher

Ab heuer

Max. Einsätze/Jahr

2

2

Min. Abstand zwischen 2 Behandlungen

8 Tage

60 Tage

Max. Dosis/ha

0,5 l

0,25 l

Karenzzeit

14 Tage

21 Tage

Nur die strikte Einhaltung der neuen Etikettenvorgaben ermöglicht es, die Früchte gesetzeskonform zu produzieren und den stark reduzierten Rückstandshöchstwert einzuhalten. Die Einhaltung des neuen Grenzwertes ist auch unabdingbare Voraussetzung für die Vermarktung der angelieferten Ware.

Ab dem Blühende darf nur noch ein auf dem Markt erhältliches Handelsprodukt mit dem Wirkstoff Acetamiprid eingesetzt werden. Das heißt, der Anwender muss sich ab diesem Zeitpunkt für ein spezifisches Handelsprodukt entscheiden und es gemäß den Vorgaben auf der jeweiligen Etikette verwenden. Zudem dürfen alle Acetamiprid-Mittel nur bis maximal 30 Tage vor der Ernte eingesetzt werden. Sollte ein Acetamiprid-Mittel auf der Etikette eine längere Karenzzeit aufweisen, muss diese selbstverständlich eingehalten werden.

 

Ergänzung zu den AGRIOS-Richtlinien 2025

Auf Ansuchen der AGRIOS hat der Verantwortliche des Pflanzenschutzdienstes mit Dekret Nr. 6176/2025 vom 11. April 2025 folgende Ausnahmegenehmigung zu den AGRIOS-Richtlinien 2025 verfügt:

Das Pflanzenschutzmittel Closer mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor kann im integrierten Anbau im Zeitraum vom 9. April 2025 bis zum 6. August 2025 zur Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus eingesetzt werden. Mit Closer sind maximal 1 Behandlung mit 400 ml/ha oder 2 Behandlungen mit jeweils 200 ml/ha erlaubt. Der Wirkstoff Sulfoxaflor ist als bienengefährlich eingestuft und darf während der Obstblüte nicht eingesetzt werden.

 

Zulassungsende für das Pflanzenschutzmittel Merplus

Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 14. Februar 2025 mitgeteilt, dass der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Merplus mit den Wirkstoffen Captan und Kaliumphosphonat nur noch bis 29. April 2025 erlaubt ist.

 

Zulassung des Pflanzenschutzmittels Isomate P 2025 Plus gegen Apfelbaumglasflügler

Mit Dekret vom 19. Februar 2025 wurde der Einsatz von Isomate P 2025 Plus für die Verwirrung des Apfelbaumglasflüglers (Synanthedon myopaeformis) im Rahmen einer Notfallzulassung für 120 Tage erlaubt. Die Verwendung ist auch im AGRIOS-Programm 2025 gestattet.

Düngung

Über Wirtschaftsdünger dürfen zukünftig jährlich max. 127,8 kg Stickstoff pro ha (bisher max. 85 kg/ha) ausgebracht werden. Bei der Erstellung von Neuanlagen dürfen für die Verbesserung der Bodenstruktur bis zu 50 Kubikmeter Mist pro Hektar und später, im mehrjährigen Abstand bei Ertragsanlagen, weitere 50 Kubikmeter pro Hektar ausgebracht werden.

In Zukunft sind auch Düngemittel, die Natriumborat oder Borsäure enthalten, im AGRIOS-Programm zugelassen.

Integrierter Pflanzenschutz

Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2025 nicht mehr eingesetzt werden, da die Zulassung für den Obstbau ausgelaufen ist. Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt:

  • Abamectin (Vertimec EC, Vertimec Pro u.a.);
  • Metiram (Polyram DF, Polycom 70 DF).

Pflanzenschutzmittel mit den folgenden Wirkstoffen verlieren die Zulassung für den Obstbau, sie können innerhalb der nachfolgend angeführten Termine aufgebraucht werden:

  • Acibenzolar-S-methyl (Bion 50 WG) bis 10.07.2025;
  • Spinetoram (Delegate WDG, Empire u.a.) bis 30.12.2025;
  • Spirotetramat (Movento 48 SC) bis 30.10.2025

Beim folgenden Wirkstoff wird im AGRIOS-Programm 2025 eine zusätzliche Indikation angeführt:

  • Bacillus subtilis (Portento u.a.): Schorf.

Die folgenden Schädlinge werden im AGRIOS-Programm 2025 mit den jeweiligen Bekämpfungs-möglichkeiten neu gelistet:

Bläulingszikade:

  • Acetamiprid (Die Einschränkungen zu diesem Wirkstoff sind zu beachten, siehe unten.)
  • Mineralöl

Apfelbaumglasflügler:

  • Azadirachtin
  • Mineralöl
  • Steinernema feltiae (Nematoden)
  • Massenfang mit Köderfallen

Die folgenden Wirkstoffe werden neu in das AGRIOS-Programm 2025 aufgenommen:

Pelargonsäure (z.B. Beloukha)

  • Nachauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser.

Fluroxypyr (z.B. Tidex, Tomigan)

  • Nachauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter;
  • Maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt.

2,4-D (z.B. Kyleo)

  • Nachauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser;
  • Einsetzbar als Alternative zu MCPA, maximal 1 Behandlung pro Jahr ist erlaubt, nur in Mischung mit Glyphosate.

Clomazone (z.B. Rexxar)

  • Vorauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser.

Diflufenican (z.B. Mohican 500 SC)

  • Vorauflaufmittel, gegen breitblättrige Unkräuter und Gräser;
  • Zwischen Diflufenican, Oxyfluorfen, Pendimethalin und Propyzamide ist maximal 1 Behandlung pro Jahr erlaubt.

Acetamiprid

Die bisherige Einschränkung (max. 4 Behandlungen pro Jahr) entfällt.

Die Rückstandshöchstmenge wird ab 19.08.2025 von 0,4 mg/kg auf 0,07 mg/kg herabgesetzt, weshalb es Einschränkungen beim Einsatz bzw. Anpassungen der Etiketten (Anzahl Behandlungen/Jahr, Dosierung, Karenzzeit) geben wird. Die neuen Etiketten werden für März/April 2025 erwartet und müssen umgehend angewandt werden. Die notwendige Anpassung der Richtlinien wird über Rundschreiben kommuniziert werden.

Pirimicarb

Die bisherige Einschränkung (max. 1 Behandlung pro Jahr, max. 1 weitere Behandlung gegen Blutlaus) entfällt. Die Einschränkungen der Etiketten der verschiedenen Handelsprodukte müssen selbstverständlich eingehalten werden.

Captan & Dithianon

Die maximal zugelassene Anzahl an Behandlungen pro Jahr mit Pflanzenschutzmitteln aus dieser Gruppe wird von 16 auf 18 erhöht.

Glyphosate

Dieser Wirkstoff kann zukünftig zum Abtöten von Wurzelstöcken eingesetzt werden, sofern beim verwendeten Handelsprodukt ein entsprechender Hinweis auf der Etikette vorhanden ist.

Besonders bei den spät reifenden Sorten wurden nach der Betriebsheftkontrolle im heurigen Sommer teilweise noch mehrere Spritzungen durchgeführt. Deshalb muss nun überprüft werden, ob die eingetragenen Behandlungen richtlinienkonform sind und ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten wurden. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht darum alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und bis zum unten angeführten Kontrolltermin digital zu übermitteln bzw. beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben. Falls kein Betriebsheft zur Kontrolle vorgelegt wird, führt dies zum Entzug der AGRIOS-Zertifizierung. 

  • Die Produzenten des VOG, der VI.P und der Obstversteigerungen müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Donnerstag, den 24. Oktober 2024 übermitteln.
  • Die Produzenten des VOG, der Obstversteigerungen und der Gebr. Clementi GmbH, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Donnerstag, den 24. Oktober 2024 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben. 

Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft bei der Kontrolle im Sommer in digitaler Form abgegeben haben, müssen ihre Aufzeichnungen auch bei der Abschlusskontrolle wieder in digitaler Form übermitteln.

 

Im Betriebsheft müssen die folgenden Angaben vermerkt sein: 

  • Alle Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze (einschließlich der Herbizidanwendungen), welche nach der letzten Kontrolle noch durchgeführt wurden

Falls ein Pflanzenschutzmitteleinsatz gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgte, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert worden sein. Wenn eine Behandlung nur bei einzelnen Sorten eines Grundstückes durchgeführt wurde, vermerken Sie dies bitte entsprechend. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

  • Das genaue Datum des Erntebeginns der einzelnen Sorten

Bitte vermerken Sie dabei für die einzelnen Sorten in den einzelnen Anlagen das genaue Datum, an welchem tatsächlich mit der Ernte begonnen wurde.

Kontrolle der Betriebsmappen und der Betriebshefte der Produzenten des VOG

Produzenten der VOG-Genossenschaften, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form abgeben, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln. Für die Abgabe der Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb gelten ebenfalls die nachfolgenden Termine.

Vermarktungsbetrieb Termin
CAFA Meran, Pomus, Bio Südtirol, OG Lana, Frubona Og Terlan, Fruchthof Überetsch 16.07.2024
OG Laurin, Grufrut group, OG Roen, Kurmark-Unifrut, Melix-Brixen 23.07.2024

Jene Betriebe, bei welchen das interne GlobalGAP-Audit von der Südtiroler Qualitätskontrolle durchgeführt wurde, müssen die Betriebsmappe nicht mehr abgeben. Die Betriebe, welche die Betriebsmappe in digitaler Form führen, müssen alle notwendigen Dokumente bis spätestens 30.06.2024 hinaufladen.

 

Kontrolle der Betriebsmappen und der Betriebshefte der Produzenten der Obstversteigerungen und der Clementi GmbH

Produzenten der Obstversteigerungen und der Clementi GmbH müssen ihre Betriebsmappen einschließlich Betriebsheft innerhalb der unten angeführten Termine beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben. Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form führen, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen ebenfalls innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln und lediglich die Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.

Vermarktungsbetrieb Termin
EGMA Vilpian, FOS, Obstversteigerung Sigmundskron 16.07.2024
Clementi GmbH 23.07.2024

 

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten der VI.P

Die Produzenten der VI.P-Genossenschaften müssen die digital geführten Betriebshefte innerhalb des unten angeführten Termins übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.

Vermarktungsbetrieb Termin
TEXEL, JUVAL, MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG 06.08.2024

 

Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:

  • Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
  • Weiterbildungsnachweis
  • Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
  • EG-Pflanzenpass bzw. entsprechende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
  • Wartungsplan Düngerstreuer
  • Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
  • Wartungsplan Sprühgerät (einschließlich der Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte)
  • Gültiger Sprühertest
  • Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
  • Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
  • Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
  • Betriebsheft (falls nicht in digitaler Form übermittelt)

Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:

  • Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
  • Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden/ha, Kontrolle auf Primärschorfbefall Ende Mai/Anfang Juni, insgesamt mindestens 8 Stunden an Kontrollen/ha)
  • Auszählung auf Apfelwickler, Pfirsichwickler und Fruchtschalenwickler, falls gegen diese Schädlinge eine chemische Bekämpfung erfolgte
  • Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
  • Geschätzter Ertrag in t/ha
  • Datum Blühbeginn
  • Datum Blühende bei Neuanlagen
  • Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname, Dosis, Brüheaufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
  • Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
  • Herbizidbehandlung (Einsatzdatum, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
  • Düngung bzw. Fertigation (Einsatzdatum bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
  • Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
  • Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschlussspritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.

Auf Ansuchen der AGRIOS hat der Direktor des Amtes für Obst- und Weinbau mit Dekret Nr. 3449/2024 folgende Ausnahmegenehmigung zu den AGRIOS-Richtlinien 2024 verfügt:

Das Pflanzenschutzmittel Closer mit dem Wirkstoff Sulfoxaflor kann im integrierten Anbau im Zeitraum vom 01.03.2024 bis zum 28.06.2024 zur Bekämpfung der Mehligen Apfelblattlaus eingesetzt werden. Mit Closer sind maximal 1 Behandlung mit 400 ml/ha oder 2 Behandlungen mit jeweils 200 ml/ha erlaubt. Der Wirkstoff Sulfoxaflor ist als bienengefährlich eingestuft und darf während der Obstblüte nicht eingesetzt werden.

Weiterbildung

Wie bisher muss jeder Betriebsleiter alljährlich mindestens zwei Stunden pro Hektar angemeldeter Fläche an beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen zu Themen des integrierten Anbaus teilnehmen. Betriebsleiter, die eine Fläche von mehr als zehn Hektar bewirtschaften, müssen sich jedes Jahr mindestens 20 Stunden fortbilden. Ab heuer werden für die Überprüfung dieser Vorgabe die letzten zwölf Monate vor der Kontrolle als Bezugszeitraum herangezogen.

 

Düngung 

Eine Anreicherungs- oder Vorratsdüngung ist nur mehr im Pflanzjahr gestattet, die zulässigen jährlichen Höchstmengen betragen wie bisher:

  • 250 kg P2O5 pro ha,
  • 300 kg K2O pro ha.

 

Integrierter Pflanzenschutz 

Der folgende Wirkstoff wird neu in das AGRIOS-Programm 2024 aufgenommen:

  • Clethodim (Brixtona.),

Nachauflaufmittel gegen Gräser, die Einschränkungen der Etiketten der jeweiligen Produkte sind einzuhalten.

 

Pflanzenschutzmittel mit den folgenden Wirkstoffen verlieren die Zulassung für den Obstbau, sie können innerhalb der nachfolgend angeführten Termine aufgebraucht werden:

  • Abamectin
    • Amectin EC, Vertimec EC, Vertimec Pro, Zamir 18 a. bis 31.08.2024,
    • Impero 18 EC, Zetor a. bis 30.12.2024,
  • Metiram (Polyram DF, Polycom 70 DF) bis 28.11.2024.

 

Das Pflanzenschutzmittel Score 10 WG mit dem Wirkstoff Difenoconazol verliert die Zulassung und kann noch bis 24.03.2024 aufgebraucht werden.

 

Der folgende Wirkstoff darf im AGRIOS-Programm 2024 nicht mehr eingesetzt werden, da die Zulassung für den Obstbau ausgelaufen ist:

  • Sulfoxaflor (Closer).

Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.

 

Bei folgenden Wirkstoffen werden im AGRIOS-Programm 2024 zusätzliche Indikationen angeführt:

  • Azadirachtin (Neemik Ten, Oikosa.): Zikaden und Miniermotten,
  • Schwefelkalk: Mehltau.

 

Gültigkeit Funktionskontrolle des Sprühgerätes (Sprühertest)

Bis zum 31.12.2020 durchgeführte Funktionskontrollen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren, ab dem 01.01.2021 durchgeführte Funktionskontrollen sind nur noch drei Jahr gültig. Eine Ausnahme dazu gibt es bei Neugeräten, bei welchen weiterhin ein Kontrollintervall von fünf Jahren gilt. Ausschlaggebend für die Einstufung als Neugerät ist das Baujahr des Sprühers.

Baujahr

Letzte Kontrolle Gültigkeit ab Kontrolldatum Nächste Kontrolle

2019 oder älter

2019 5 Jahre 2024

2020 oder älter

2020 5 Jahre 2025

2019 oder älter

2021 3 Jahre

2024

2020 oder 2021 2021 5 Jahre

2026

2020 oder älter 2022 3 Jahre

2025

2021 oder 2022 2022 5 Jahre

2027

 

Besonders bei den spät reifenden Sorten wurden nach der Betriebsheftkontrolle im heurigen Sommer teilweise noch mehrere Spritzungen durchgeführt. Deshalb muss nun überprüft werden, ob die eingetragenen Behandlungen richtlinienkonform sind und ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten wurden. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht darum alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und bis zum unten angeführten Kontrolltermin digital zu übermitteln bzw. beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben. Falls kein Betriebsheft zur Kontrolle vorgelegt wird, führt dies zum Entzug der AGRIOS-Zertifizierung. 

  • Die Produzenten des VOG, der VI.P und der Obstversteigerungen müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 24. Oktober 2023 übermitteln.
  • Die Produzenten des VOG, der Obstversteigerungen und der Gebr. Clementi GmbH, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Dienstag, den 24. Oktober 2023 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben. 

Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft bei der Kontrolle im Sommer in digitaler Form abgegeben haben, müssen ihre Aufzeichnungen auch bei der Abschlusskontrolle wieder in digitaler Form übermitteln.

 

Im Betriebsheft müssen die folgenden Angaben vermerkt sein: 

  • Alle Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze (einschließlich der Herbizidanwendungen), welche nach der letzten Kontrolle noch durchgeführt wurden

Falls ein Pflanzenschutzmitteleinsatz gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgte, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert worden sein. Wenn eine Behandlung nur bei einzelnen Sorten eines Grundstückes durchgeführt wurde, vermerken Sie dies bitte entsprechend. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

  • Das genaue Datum des Erntebeginns der einzelnen Sorten

Bitte vermerken Sie dabei für die einzelnen Sorten in den einzelnen Anlagen das genaue Datum, an welchem tatsächlich mit der Ernte begonnen wurde.

 

Kontrolle der Betriebsmappen und der Betriebshefte der Produzenten des VOG

Produzenten der VOG-Genossenschaften, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form abgeben, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln. Für die Abgabe der Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb gelten ebenfalls die nachfolgenden Termine.

Vermarktungsbetrieb Termin
CAFA Meran, Pomus, Bio Südtirol, OG Lana, Frubona Og Terlan 11.07.2023
Fruchthof Überetsch, OG Laurin, Grufrut group 18.07.2023
OG Roen, Kurmark-Unifrut, Melix-Brixen 25.07.2023

Jene Betriebe, bei welchen das interne GlobalGAP-Audit von der Südtiroler Qualitätskontrolle durchgeführt wurde, müssen die Betriebsmappe nicht mehr abgeben. Die Betriebe, welche die Betriebsmappe in digitaler Form führen, müssen alle notwendigen Dokumente bis spätestens 30.06.2023 hinaufladen.

 

Kontrolle der Betriebsmappen und der Betriebshefte der Produzenten der Obstversteigerungen und der Clementi GmbH

Produzenten der Obstversteigerungen und der Clementi GmbH müssen ihre Betriebsmappen einschließlich Betriebsheft innerhalb der unten angeführten Termine beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben. Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft in digitaler Form führen, müssen die Betriebsheftaufzeichnungen ebenfalls innerhalb der unten angeführten Termine übermitteln und lediglich die Betriebsmappe beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.

 

Vermarktungsbetrieb Termin
EGMA Vilpian, FOS, Obstversteigerung Sigmundskron 18.07.2023
Obstversteigerung Unterland, Clementi GmbH 25.07.2023

 

Kontrolle der digital geführten Betriebshefte der Produzenten der VI.P

Die Produzenten der VI.P-Genossenschaften müssen die digital geführten Betriebshefte innerhalb des unten angeführten Termins übermitteln. Die Dokumente der Betriebsmappe wurden bereits bei der Betriebskontrolle vor Ort überprüft.

 

Vermarktungsbetrieb Termin
TEXEL, JUVAL, MIVOR, GEOS, ALPE, OVEG 02.08.2023

 

Bitte achten Sie darauf, dass sich die folgenden Unterlagen in der Mappe befinden:

  • Aktueller Auszug aus dem Obstbaukataster des Vermarktungsbetriebes (Bepflanzungsdaten)
  • Weiterbildungsnachweis
  • Nachweis, dass alle Betriebsflächen bei einer Beratungsorganisation angemeldet sind
  • EG-Pflanzenpass bzw. entsprechende Ersatzerklärung für Pflanzgut, das heuer zum Errichten einer Neuanlage verwendet wurde
  • Wartungsplan Düngerstreuer
  • Bodenanalysen (max. 5 Jahre alt)
  • Wartungsplan Sprühgerät (einschließlich der Feineinstellung des Sprühgerätes in der Nachblüte)
  • Gültiger Sprühertest
  • Pflanzenschutzmittellagerbestand zu Beginn des Jahres
  • Abweichungen, Reklamationen, Verbesserungen
  • Ausgefüllte Checkliste zur AGRIOS-Eigenkontrolle
  • Betriebsheft (falls nicht in digitaler Form übermittelt)

 

Die folgenden Angaben müssen im Betriebsheft unbedingt vermerkt werden:

  • Daten des Besitzers und des Betriebsleiters
  • Kontrollen auf Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge (mindestens 2 Kontrollen auf Nützlinge zu insgesamt mindestens 4 Stunden/ha, Kontrolle auf Primärschorfbefall Ende Mai/Anfang Juni, insgesamt mindestens 8 Stunden an Kontrollen/ha)
  • Auszählung auf Apfelwickler, Pfirsichwickler und Fruchtschalenwickler, falls gegen diese Schädlinge eine chemische Bekämpfung erfolgte
  • Die Daten zur Kennzeichnung des Grundstückes (Wiesenname/Nr., Parzellennummern und Katastergemeinde, Meereshöhe, angebaute Sorten)
  • Geschätzter Ertrag in t/ha
  • Datum Blühbeginn
  • Datum Blühende bei Neuanlagen
  • Chemischer Pflanzenschutz (Einsatzdatum, Mittel – genauer Handelsname, Dosis, Brüheaufwand, Einsatzgrund, behandelte Sorten)
  • Anbringen von Dispensern zur Verwirrung
  • Herbizidbehandlung (Einsatzdatum, Mittel, Dosis, Brüheaufwand, behandelte Sorten)
  • Düngung bzw. Fertigation (Einsatzdatum bzw. -zeitraum, Dünger, Nährstoffgehalt, Aufwand, gedüngte Sorten)
  • Aufzeichnung der Bewässerungs- und Niederschlagsmengen
  • Mindestens zwei durchgeführte ökologische Maßnahmen

 

Beachten Sie dabei bitte, dass der Kontrolleur Ihre Anlagen nicht kennt und vermerken Sie deshalb entsprechend, wenn einige Pflegemaßnahmen (z.B. chemische Fruchtausdünnung, Abschlussspritzungen oder Herbizidbehandlungen) nur bei einzelnen Sorten oder in bestimmten Bereichen eines Grundstückes durchgeführt wurden. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.

Die Betriebsmappen werden unmittelbar nach der Kontrolle wieder an die Teilnehmer verteilt. Die Abschlusskontrolle der Betriebshefte erfolgt dann nach der Eintragung der letzten Spritzungen und der Erntetermine der einzelnen Sorten ab Mitte Oktober.

Mit Dekret Nr. 5260/2023 wurde der Wirkstoff Fluazifop-P-butyl als Nachauflaufmittel gegen Gräser in die AGRIOS-Richtlinien 2023 aufgenommen:

Handelsnamen: Fusilade Max u.a.

Die Einschränkungen der Etiketten sind einzuhalten.

Bodenentseuchung

Eine chemische Bodenentseuchung ist im integrierten Obstbau nicht erlaubt. Im Frühjahr 2023 werden deshalb Anlagen stichprobenartig ausgewählt und Bodenproben für Rückstandsanalysen entnommen. Falls dabei der Rückstand eines Wirkstoffes für die Bodenentseuchung nachgewiesen wird, erhält der gesamte landwirtschaftliche Betrieb keine AGRIOS-Zertifizierung für 2023. Wenn ein Produzent eine chemische Bodenentseuchung durchführt, muss das betroffene Grundstück vor bzw. unmittelbar nach der Behandlung vom AGRIOS-Programm abgemeldet werden. Nach der Verständigung über eine bevorstehende Kontrolle oder während der Kontrolle werden Abmeldungen nicht mehr angenommen.

 

Integrierter Pflanzenschutz

Die folgenden Wirkstoffe werden neu in das AGRIOS-Programm 2023 aufgenommen:

  • Mefentrifluconazol (Revyona, Revysion)

Einsatz gegen Schorf, Mehltau und Alternaria.

Maximal 2 Behandlungen pro Jahr mit diesem Wirkstoff sind erlaubt, maximal 2 l/ha, 28 Tage Karenzzeit.

Der Wirkstoff gehört zur Gruppe der Sterolsynthesehemmer (SSH), es gelten somit die nachfolgenden Einschränkungen: Maximal 7 Behandlungen pro Jahr mit Sterolsynthesehemmern sind erlaubt, zusätzlich ist 1 weitere Behandlung mit Difenoconazol oder Mefentrifluconazol gegen Schorf gestattet.

  • Zinkphosphid (Ratron GL, Ratron GW)

Einsatz gegen Feldmäuse und Schermäuse, maximal 2 kg/ha und Jahr.

 

Der folgende Wirkstoff verliert die gesetzliche Zulassung. Er kann bis zum 19.05.2023 aufgebraucht werden:

  • Sulfoxaflor (Closer)

 

Die folgenden Wirkstoffe dürfen im AGRIOS-Programm 2023 nicht mehr eingesetzt werden, da die gesetzliche Zulassung ausgelaufen ist:

  • Indoxacarb (Avaunt EC, Steward),
  • Methoxyfenozid (Gladiator, Intrepid, Prodigy),
  • Phosmet (Imidan 23,5 WDG, Spada 50 WG, Spada WDG, Suprafos EC u.a.),
  • Triflumuron (Alsystin),
  • Myclobutanil (Altair 20 EW, Duokar 20 EW, Massocur 12-E, Thiocur 20 EW u.a.).

Auch das Aufbrauchen von eventuell noch im Pflanzenschutzmittellager vorhandenen Restbeständen ist nicht erlaubt.