
29. September 2021
Abschließende Kontrolle der Betriebshefte
Besonders bei den spät reifenden Sorten wurden nach der Betriebsheftkontrolle im heurigen Sommer teilweise noch mehrere Spritzungen durchgeführt. Deshalb muss nun überprüft werden, ob die eingetragenen Behandlungen richtlinienkonform sind und ob die vorgeschriebenen Wartefristen eingehalten wurden. Die Südtiroler Qualitätskontrolle ersucht darum alle teilnehmenden Produzenten, ihre Aufzeichnungen auf den letzten Stand zu bringen und bis zum unten angeführten Kontrolltermin digital zu übermitteln bzw. beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abzugeben. Falls kein Betriebsheft zur Kontrolle vorgelegt wird, führt dies zum Entzug der AGRIOS-Zertifizierung.
- Die Produzenten der VI.P müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 19. Oktober 2021 übermitteln.
- Die Produzenten des VOG müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Dienstag, den 26. Oktober 2021 übermitteln. Die Produzenten des VOG und der Gebr. Clementi GmbH, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft ebenfalls bis spätestens Dienstag, den 26. Oktober 2021 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.
- Die Produzenten der Obstversteigerungen müssen die digital geführten Betriebshefte bis spätestens Donnerstag, den 28. Oktober 2021 übermitteln. Jene Produzenten, die ihre Aufzeichnungen in Papierform führen, müssen das vollständig ausgefüllte Betriebsheft hingegen bereits bis spätestens Dienstag, den 26. Oktober 2021 beim jeweiligen Vermarktungsbetrieb abgeben.
Jene Betriebe, welche ihr Betriebsheft bei der Kontrolle im Sommer in digitaler Form abgegeben haben, müssen ihre Aufzeichnungen auch bei der Abschlusskontrolle wieder in digitaler Form übermitteln.
Im Betriebsheft müssen die folgenden Angaben vermerkt sein:
- Alle Dünger- und Pflanzenschutzmitteleinsätze (einschließlich der Herbizidanwendungen), welche nach der letzten Kontrolle noch durchgeführt wurden
Falls ein Pflanzenschutzmitteleinsatz gegen Apfelwickler, Fruchtschalenwickler oder Pfirsichwickler erfolgte, muss davor eine Auszählung auf den jeweiligen Schädling durchgeführt und das Ergebnis im Betriebsheft dokumentiert worden sein. Wenn eine Behandlung nur bei einzelnen Sorten eines Grundstückes durchgeführt wurde, vermerken Sie dies bitte entsprechend. Andernfalls muss angenommen werden, dass die gesamte Anlage behandelt wurde.
- Das genaue Datum des Erntebeginns der einzelnen Sorten
Bitte vermerken Sie dabei für die einzelnen Sorten in den einzelnen Anlagen das genaue Datum, an welchem tatsächlich mit der Ernte begonnen wurde.