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Die Schutzmarke |
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Erteilung der Schutzmarke
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Obst, das nachweislich nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist und alle Kontrollen bestanden hat, darf die Südtiroler Landesmarke mit Marienkäfer sowie die Bezeichnung "aus integriertem Anbau" führen. |
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Mit dieser offiziellen Schutzmarke des AGRIOS-Programmes garantieren der Anbauer, die Verantwortlichen seines Vermarktungsbetriebes und die AGRIOS, soweit es ihr mit Hilfe der Kontrollen und Analysen möglich ist, daß das betreffende Obst nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist. |
Jedwede Haftung für eine gesundheitlich einwandfreie Qualität gegenüber dem Konsumenten, dem Handelspartner und den Gesundheitsbehörden verbleibt aber nach wie vor beim Absatzbetrieb bzw. Produzenten. |
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Für Südtiroler Obst, das nicht
nachweislich nach diesen Richtlinien behandelt und von der AGRIOS nicht als solches anerkannt worden ist, darf weder die
Landesmarke mit Marienkäfer oder ein anderes Herkunftszeichen mit Marienkäfer noch der Begriff "aus integriertem Anbau"
oder ähnliche Bezeichnungen verwendet werden.

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