Home

deutsch   italiano   english

Landesgesetz

Geschichte der IP

Kontrollen und Sanktionen

Richtlinien

Richtlinien 2012

News

Rückblick

Arbeitsgruppe

Die Schutzmarke

Links zu Partnern

Eintrag Newsletter

Fotos Interpoma 2002

Download Betriebsheft

Organisation + Mitglieder

credits
Die Schutzmarke

Erteilung der Schutzmarke

Obst, das nachweislich nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist und alle Kontrollen bestanden hat, darf die Südtiroler Landesmarke mit Marienkäfer sowie die Bezeichnung "aus integriertem Anbau" führen.

Mit dieser offiziellen Schutzmarke des AGRIOS-Programmes garantieren der Anbauer, die Verantwortlichen seines Vermarktungsbetriebes und die AGRIOS, soweit es ihr mit Hilfe der Kontrollen und Analysen möglich ist, daß das betreffende Obst nach diesen Richtlinien erzeugt und gelagert worden ist.

Jedwede Haftung für eine gesundheitlich einwandfreie Qualität gegenüber dem Konsumenten, dem Handelspartner und den Gesundheitsbehörden verbleibt aber nach wie vor beim Absatzbetrieb bzw. Produzenten.

Für Südtiroler Obst, das nicht nachweislich nach diesen Richtlinien behandelt und von der AGRIOS nicht als solches anerkannt worden ist, darf weder die Landesmarke mit Marienkäfer oder ein anderes Herkunftszeichen mit Marienkäfer noch der Begriff "aus integriertem Anbau" oder ähnliche Bezeichnungen verwendet werden.




Top