Home

deutsch   italiano   english

Landesgesetz

Geschichte der IP

Kontrollen und Sanktionen

Richtlinien

Richtlinien 2012

News

Rückblick

Arbeitsgruppe

Die Schutzmarke

Links zu Partnern

Eintrag Newsletter

Fotos Interpoma 2002

Download Betriebsheft

Organisation + Mitglieder

credits

Auszug aus den Richtlinien (2002)

1. Was ist und was will der integrierte Obstbau?

Integrierter Obstbau ist die wirtschaftlich erfolgreiche Erzeugung von Qualitätsobst bei bestmöglichem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Natürliche Pflegemaßnahmen sind zu bevorzugen, um den Einsatz von Agro-Chemikalien möglichst gering zu halten.

2. Fachlich geschulte und umweltbewusste Produzenten

Gute Fachausbildung und eine positive Einstellung des Betriebsleiters zum Schutz der Umwelt und des Konsumenten sind wichtige Voraussetzungen für den integrierten Anbau. Daher macht die AGRIOS ihren Teilnehmern das Programm anhand von Rundschreiben und Vorträgen verständlich und informiert sie über die laufende Entwicklung im integrierten Obstbau.
Zur Verwirklichung eines seriösen IP-Programms sind ferner ein praxisnahes Versuchswesen und eine leistungsfähige Beratung unentbehrlich. Auch die für die Obstvermarktung verantwortlichen Personen müssen Verständnis und Interesse für den integrierten Anbau haben und das Programm in ihrem Aufgabenbereich mittragen.
Produzenten müssen fachkompetent sein (regelmäßige Weiterbildung) oder von einer Beratungsorganisation begleitet werden.

3. Ökologische Maßnahmen

Der integrierte Obstbau richtet sein Hauptaugenmerk nicht nur auf den chemischen Pflanzenschutz, sondern auf die Gesamtheit der Pflegemaßnahmen. Schonende Pflegemaßnahmen wirken sich positiv auf die Obstanlage und die Umwelt aus. Jedem Bauer, der sich für den integrierten Obstbau entscheidet, sollte es ein Anliegen sein, möglichst viele dieser ökologischen Maßnahmen in die Tat umzusetzen. Daher schlägt die AGRIOS den Obstbauern eine Reihe von ökologischen Pflegemaßnahmen vor.

Aus dieser Liste sollten im Betrieb in einem Anbaujahr wahlweise möglichst viele Maßnahmen verwirklicht werden. Die jeweils durchgeführten Punkte werden auf den Seiten 22 - 23 des Betriebsheftes vermerkt. Sortenwahl und Pflanzsystem:

  • Im Betriebsjahr wurde eine Neuanlage mit einer schorf- bzw. mehltauresistenten Sorte erstellt.
  • Im Betriebsjahr wurde bei der Erstellung der Neuanlage(n) das Einzelreihensystem gewählt.
    Dieses Pflanzsystem gewährleistet eine gute Belichtung der Früchte während der gesamten Vegetationszeit. Die Einzelreihe erfordert einen geringeren Einsatz an Pflanzenschutzmitteln (insbesondere weniger Herbizide) als Mehrreihensysteme und ermöglicht Alternativen zur chemischen Streifenbehandlung.
Düngung und Bodenpflege:
  • Es wurde eine Bodenanalyse gemacht und die Düngung gemäß den Empfehlungen nach Versorgungsklassen durchgeführt (Bodenanalyse beilegen). Die Qualifikation des Labors muss durch eine Akkreditierung oder durch Ringtests nachgewiesen werden.
    Die Bodenanalyse ist die wichtigste Grundlage für eine gezielte und bedarfsgerechte Düngung: Überdüngung führt im Obstbau nicht nur zur Ertragsverminderung, sondern auch zur Verringerung der Fruchtqualität und zur Erhöhung der Anfälligkeit für Krankheiten von Bäumen und Früchten.
  • Die Stickstoffdüngung erfolgte aufgrund einer N-min-Untersuchung (Analyse beilegen).
    Mit der N-min-Methode wird der im Boden vorhandene mineralische Stickstoff bestimmt (Nitrat und Ammonium). Anhand des Humusgehaltes und der Bodenart wird die Stickstoffnachlieferung aus der Baumreihe abgeschätzt und schließlich aus beiden Werten die N-Düngung berechnet.
  • In der Anlage wurde die frühe Blattanalyse durchgeführt.
    Die frühe Blattanalyse, die in die Zeit des Triebabschlusses fällt, erlaubt ein rechtzeitiges Erkennen des Ernährungszustandes des Baumes. Bei Ungleichgewichten in der Ernährung kann durch eine Blattdüngung kurzfristig eine Stabilisierung erreicht werden. Langfristig muss die Versorgung der Pflanze aber über die Bodendüngung reguliert werden.
  • In der Anlage blieb der Baumstreifen ganzjährig begrünt bzw. er wurde mit alternativen Maßnahmen ohne Herbizide gepflegt.
    Soweit es der Baumwuchs und die natürliche Stickstoffnachlieferung zulassen, sollen die Ertragsanlagen ganzjährig (Fahrgasse und Baumstreifen) begrünt bleiben. Dies führt zur Bindung von Stickstoff, was vor allem in wüchsigen Anlagen von Vorteil ist.
  • In der Anlage wurden die Fahrgassen alternierend gemulcht.
    Wird beim Mulchen nur jede zweite Reihe gemulcht und gleichzeitig die Stickstoffgabe reduziert, entwickelt die Bodendecke eine größere Artenvielfalt an Kräutern und Gräsern. Blühende Kräuter sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Nützlinge (Schlupfwespen, Schwebfliegen u.a.).
Spritztechnik:
  • Das Sprühgerät wurde auf einem der 3 Prüfstände überprüft und eingestellt (Beleg beilegen, Gültigkeit 5 Jahre).
    Eine regelmäßige Überprüfung der Sprühgeräte sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Sprühgeräte sind einem hohen Verschleiß ausgesetzt. Eine Überprüfung alle 5 Jahre ist daher sinnvoll. Auch neue oder umgerüstete Sprühgeräte müssen auf die Obstanlagen des jeweiligen Betriebes eingestellt werden. Eine ungleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe bedingt einen schlechten Wirkungsgrad und eine größere Umweltbelastung.
Eine oder mehrere der folgenden biologischen oder biotechnischen Abwehrmaßnahmen sind in einem Anbaujahr zum Einsatz gekommen:
  • Gegen Apfel- und Pfirsichwickler wurde die Verwirrungsmethode eingesetzt.
  • In der Maikäfer-Befallszone wurden die Obstanlagen mit Bodennetzen abgedeckt.
  • In befallenen Anlagen wurde der Pilz Beauveria gegen Engerlinge eingebracht.
  • Zur Bekämpfung von Glasflüglern wurden Saftfallen eingesetzt.
    Mit Insektiziden kann man nur die jungen Raupen des Glasflüglers zufriedenstellend erfassen. Zudem ist diese Art der Bekämpfung bei älteren Bäumen technisch undurchführbar und erfolglos. Mit Saftfallen kann man einen guten Teil der Falter abfangen (siehe “Leitfaden zum integrierten Pflanzenschutz” des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau). Meisen, Kleiber und Spechte tun ein Übriges bei der Dezimierung dieses Schädlings.
  • In der Anlage wurden Nistkästen zur Ansiedlung von Meisen aufgehängt.
    Diese und andere insektenfressende Vögel sammeln während der Brutzeit zahlreiche Raupen und können somit zur Reduzierung der Schädlingspopulation beitragen.
  • In der Anlage wurden Schlupfwinkel für Mauswiesel, Igel, Spitzmäuse oder Nattern geschaffen (Steinhaufen, Rohre, Reisighaufen).
  • In der Obstanlage wurden Raubmilben eingetragen.
  • Zur Bekämpfung von Mehltau- oder Blattläusebefall wurden in der Anlage die befallenen Triebe im Frühjahr abgeschnitten.
Schädlingskontrollen:
  • Im Betrieb wurden Pheromonfallen ausgebracht und die Falterfänge regelmäßig kontrolliert (Blatt beilegen).
    Die Pheromonfalle bietet die Möglichkeit, den Flugverlauf wichtiger Schadschmetterlinge (z.B. Apfelwickler, Pfirsichwickler, Fruchtschalenwickler) zu verfolgen. Eine korrekte Interpretation aller maßgebenden Daten (Flughöhepunkt und Flugdauer, Witterung, Eiablage) kann zur Entscheidungshilfe dienen. Mit Hilfe der Pheromonfallen ist eine Negativprognose möglich.
    N.B.: Da die verschiedenen Fallen eine unterschiedliche Fangfähigkeit besitzen, sollte sich der Betriebsleiter bei auftretenden Interpretationsschwierigkeiten an den Fachmann wenden.

14. Integrierter Pflanzenschutz

a) Vorbeugung

Das gesamte Anbauprogramm ist so auszurichten, dass die Obstbäume ihre natürliche Widerstandskraft gegen Krankheiten und Schädlinge bewahren und so keine zusätzlichen Spritzungen erforderlich sind. Bäume mit zu starkem Triebwachstum beispielsweise sind besonders anfällig für Schorf, Mehltau, Blattläuse, Spinnmilben und Fruchtschalenwickler.

Integrierter Pflanzenschutz bedeutet ferner, die natürlichen Gegenspieler von Pflanzenschädlingen zu schonen und zu fördern.
Im Interesse eines natürlichen Artenschutzes und um die Ansiedlung und den Verbleib von Nützlingen in den Obstanlagen zu fördern, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

  • Am Rande der Obstanlage sollen Hecken und Sträucher als Unterschlupf und Brutplatz zahlreicher Arten belassen werden.
  • Trockenmauern sind willkommene Aufenthaltsorte für Mauswiesel, Igel, Spitzmäuse, verschiedene Nattern u.a. nützliche Tiere. Dasselbe gilt für Steinhügel, Holzstöße und ähnliche Schlupfwinkel.
  • Um Greifvögel (Mäusebussarde, Turmfalken, Eulen, Steinkäuze u.a.) anzulocken, sollte man in den Obstanlagen über die Bäume reichende Sitzstangen aufstellen. Greifvögel säubern die Obstanlagen von Feldmäusen.
  • Insektenfressende Vögel (Kohlmeise, Blaumeise, Wendehals, Gartenrotschwanz, Feldsperling, Wiedehopf u.a.) sammeln besonders während der Brutzeit zahlreiche Raupen (Frostspanner, Eulenraupen, Glasflügler und Wickler). Es wird empfohlen, Nistkästen (Einflugloch mit 32 mm und 45 oder 55 mm) in den Obstanlagen auszuhängen.
  • Raubmilben halten, sofern sie ausreichend geschont werden, mit Hilfe von Kugelkäfern und Raubwanzen die Spinnmilben in den Obstanlagen unter Kontrolle. Wenn in der Obstanlage noch nicht genügend Raubmilben vorkommen, sollen diese mit Triebbüscheln von anderen Obstanlagen eingetragen werden.
  • Mit Stroh oder Holzwolle gefüllte Töpfe oder Kisten können als Überwinterungsquartiere für Florfliegen (Chrysoperla) in den Obstanlagen ausgehängt werden.

b) Alternative Pflanzenschutzmaßnahmen

Im integrierten Pflanzenschutz ist alternativen (nicht-chemischen) Mitteln und Maßnahmen der Vorzug zu geben. Beispiele dafür sind:

  • Mehltaukranke Triebspitzen im Frühjahr abschneiden! Damit entfernt man Befallsherde aus der Baumkrone und verbessert den Bekämpfungserfolg.
  • Die Verwirrungstechnik sollte dort eingesetzt werden, wo der Apfelwickler und/oder der Pfirsichwickler präsent sind. Bei niedrigem Befallsdruck erzielt man eine Senkung der Population und verhindert somit die Probleme, die ein Ansteigen derselben mit sich bringt. Diese biotechnische Methode ermöglicht es, Spritzungen zu vermeiden bzw. einzusparen und trägt somit bei, Resistenzen zu vermeiden oder wenigstens zu verzögern.
  • Alkoholfallen (8 Stück/ha) sind das wirksamste Mittel zur Bekämpfung des Ungleichen Holzbohrers (Anisandrus).
  • Nützlinge in Massen zu vermehren und freizulassen (San Josè-Schlupfwespe, Blutlaus-Zehrwespe, Trichogramma, Raubmilben u.a.), ist gegen verschiedene Schädlinge auf Dauer wirksamer als die chemische Bekämpfung.
c) Resistenz-Management

Resistenzen von Schadorganismen können die Pflanzenschutzarbeit sehr schwierig gestalten und zu ernsthaften Problemen bei der Regulierung von Schadpopulationen führen. Es sollten daher alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, eventuellen Resistenzbildungen entgegenzuwirken. Das Ziel der integrierten Produktionsweise ist es, im Pflanzenschutz alle nicht-chemischen Möglichkeiten auszuschöpfen und mit einzubeziehen, zu integrieren. Die IP ist somit, bei konsequenter Durchführung ihrer Grundsätze, von vornherein geeignet, Resistenzen von Schadorganismen zu verhindern bzw. zu verzögern. Nachfolgend sollen die wichtigsten Grundregeln eines zielführenden Resistenz-Managements kurz angeführt werden:

  • Insektizideinsatz reduzieren: Jede Behandlung, die eingespart werden kann, wirkt resistenzverzögernd. Wenn eine Behandlung notwendig wird (Schadenschwellen beachten!), sollen die Wirksubstanzen überlegt und gezielt eingesetzt werden. Dies erfordert eine genaue Kenntnis der Biologie und des Auftretens des Schaderregers. Die Wahl des richtigen Mittels und Einsatzzeitpunktes, die richtige Dosierung und eine gezielte Ausbringung bringen eine optimale Wirkung und ersparen meist Nachfolgebehandlungen. Ein Insektizideinsatz ist möglichst auf die Befallsherde zu begrenzen.
  • Dauerbelag vermeiden: Der wirksame Spritzbelag sollte nur solange als unbedingt notwendig in der Umwelt, auf den Bäumen verbleiben. Auch kurzlebige Wirksubstanzen, die in kurzen Intervallen wiederholt ausgebracht werden, erzeugen letztendlich einen Dauerbelag. Langlebige, persistente Mittel sollten sparsam und auf die Schadensperiode abgestimmt eingesetzt werden.
  • Einsatz von Alternativen: Dies ist eine Grundforderung des integrierten Pflanzenschutzes. Dazu gehören zum Beispiel die Verwirrungsmethode, Bacillus thuringiensis, Maikäfernetze, Gegenspieler (Raubmilben) usw.
  • Nützlinge schonen und fördern: Nützlinge nehmen einen wichtigen Platz im Resistenz- Management ein. Ihre regulierende Wirkung auf Schaderreger hilft, Behandlungen einzusparen. Unabhängig vom Resistenzgrad und -mechanismus der Schädlinge vernichten Nützlinge diese und wirken so einer Selektion (Auslese) resistenter Populationen entgegen.
  • Wirkstoffe wechseln: Ein überlegter Wirkstoffwechsel kann über lange Zeit hinweg Resistenzbildung verzögern. Entscheidend ist dabei allerdings, dass man tatsächlich den Wirkungsmechanismus, also den Abtötungsmechanismus wechselt. Die eingesetzten Wirkstoffe sollen daher verschiedenen Wirkstoffgruppen angehören (z.B. Chitinsynthesehemmer, Phosphorester, Carbamate usw.). Soweit es die Zulassung im Programm ermöglicht, wird eine Wahlmöglichkeit angeboten.
Resistenz-Management muss beginnen, solange die Mittel noch wirken. Nach bisherigen Erkenntnissen sind manche Wirkstoffe aufgrund ihrer Charakteristik besonders von Resistenzbildung gefährdet. Ihre Anwendung sollte daher mit Einschränkung erfolgen:
  • Anilino-Pyrimidine (Scala, Chorus, Vision): max. 4 Anwendungen/Jahr
  • Strobilurine (Stroby WG, Flint): max. 3 Anwendungen/Jahr
  • Sterolbiosynthesehemmer: max. 4 Anwendungen gegen Schorf/Jahr
  • Chitinsynthesehemmer: max. 2 Anwendungen/Jahr
  • Fenoxycarb (Insegar): 1 Anwendung mit max. 40g/hl oder 2 Anwendungen mit der halben Dosierung/Jahr
  • Imidacloprid (Confidor): max. 1 Anwendung/Jahr
  • Akarizide: max. 1 Anwendung für Mittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe
Akarizide sollten durch konsequente Schonung von Raubmilben in einem integrierten Programm nicht notwendig sein. Ein beschränkter Einsatz dieser Mittel kann zudem die gute Wirkung für jene Fälle erhalten, wo aus verschiedenen Umständen eine Akarizidbehandlung erforderlich ist. Ein überlegtes und konsequentes Resistenz-Management steht im Einklang mit der integrierten Produktion und ist Voraussetzung für ihre langfristige Anwendung..

d) Mittelwahl

Ziel des integrierten Pflanzenschutzes ist es, mit möglichst wenig und möglichst umweltverträglichen Pflanzenschutzmitteln den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes zu sichern. Chemische Mittel sollten im integrierten Pflanzenschutz nur dann eingesetzt werden, wenn die Toleranzschwelle überschritten wird. Diese kann über genaue Auszählungen erhoben werden. Vor dem Einsatz von Insektiziden und Akariziden muss der Betriebsleiter im Betriebsheft Aufzeichnungen machen über den Besatz von:

  • Apfelwickler (im Juli und im Herbst),
  • Fruchtschalenwickler (Nachblüte, 1. und 2. Sommergeneration),
  • Spinnmilben und Raubmilben/Blatt.
Von den gesetzlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind jene zu bevorzugen, die
  • den Anwender und die in der Obstanlage arbeitenden Personen nicht gefährden,
  • den Schädling unter die Toleranzschwelle drücken, die Nützlinge und andere Tierarten aber schonen,
  • die Umwelt (Boden, Wasser, Luft) wenig belasten und
  • wenig Rückstände auf Obst und in der Umwelt hinterlassen.
Zum Schutz der Raubmilben sind auch schädliche Fungizide zu meiden. Daher dürfen Dithiocarbamate insgesamt maximal 4 mal pro Jahr eingesetzt werden. Ferner muss zwischen den Spritzungen mit diesen Mitteln ein längerer Abstand gehalten bzw. mit anderen Fungiziden abgewechselt werden.

Wo Spritzungen gegen Spinnmilben notwendig sind, ist das biologische Gleichgewicht zwischen diesem Schädling und seinen Gegenspielern gestört. Hier ist die Anwendung von Dithiocarbamaten und anderen nützlingsstörenden Pflanzenschutzmitteln, z.B. Kilval, Zolone (Phosphorester) und Carbaryl einzuschränken, um vor allem die Schonung und Förderung der Raubmilben und anderer Spinnmilben- Feinde (Kugelkäfer, Raubwanzen u.a.) zu gewährleisten. In Obstanlagen, wo selektive Schädlingsbekämpfungsmittel zur Anwendung gelangen, können Nützlinge überleben und aktiv werden. Vor allem bei unscheinbaren Arten, z.B. Schlupfwespen, entgeht das oft unserer Aufmerksamkeit.

Im Anhang an diese Richtlinien sind die Wirkstoffe aufgeführt, welche im integrierten Kernobstbau erlaubt sind.
Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe, die in diesen Listen nicht enthalten sind, sind im Programm nicht zugelassen. Im Laufe des Jahres können nach Bedarf durch Beschluss der AGRIOS zusätzliche Wirkstoffe in die Listen aufgenommen werden.

e) Pflanzenschutzmittel-Aufwandmenge pro ha und Jahr

Die Höhe des Pflanzenschutzmitteleintrags in eine Obstanlage pro ha und Jahr wird von 3 Faktoren bestimmt:

  • Dosierung: Grundsätzlich ist beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln immer die geringste Dosis zu wählen, die ausreicht, um den Schädlingsbefall unter die wirtschaftliche Schadensschwelle zu drücken. Die im "Leitfaden zum integrierten Pflanzenschutz" des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau bzw. in diesem Anhang genannten Dosierungen dürfen nicht überschritten werden. Die volle, auf der Packung genannte Dosis ist bei Insektiziden und Akariziden selten notwendig. Die 100%-ige Abtötung eines Schädlings anzustreben, liegt nicht im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes. Das ist relativ teuer, fördert das Aufkommen von resistenten Stämmen und schadet der Umwelt mehr als notwendig.
  • Der Spritzbrühe-Aufwand pro ha ändert sich je nach Pflanzsystem, Baumhöhe und Brühekonzentration. Bei Normalkonzentration sollte er im Einzelreihensystem 500l/ha/m Baumhöhe nicht überschreiten. Beim Feinsprühen mit höherer Konzentration ist der Brüheaufwand entsprechend zu senken.
  • Die Anzahl der Spritzungen pro Jahr muss stets durch den Schädlingsbesatz (Toleranzschwelle), den Witterungsverlauf (z.B. bei Schorf) bzw. durch den zu erwartenden Ertragsausfall (wirtschaftliche Schadensschwelle) gerechtfertigt sein. Hinweise zu den Eingreifschwellen bei den verschiedenen Schädlingen werden im "Leitfaden zum integrierten Pflanzenschutz" des Südtiroler Beratungsringes für Obst- und Weinbau gegeben.
f) Ausbringungstechnik

Vor dem ersten Einsatz des neuen Sprühgerätes ist sein Brüheausstoß auf die Obstanlagen (Pflanzsystem, Baumhöhe) des Betriebes abzustimmen. Eine umweltschonende Spritztechnik ist unverzichtbare Voraussetzung für den integrierten Obstbau.
Sowohl der Aufwand an kg Pflanzenschutzmittel pro ha und Jahr, als auch die Abdrift von Spritzbrühe in Richtung Boden, Wasser und Luft müssen in nächster Zukunft noch stark gesenkt werden. Sprüher mit Querstromgebläse bzw. mit der Vorrichtung zur Rückführung der abdriftenden Spritzbrühe (Tunnelsprüher) verursachen die geringste Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt. Um eine unnütze Abdrift von Spritzbrühe zum Boden und in die Luft zu vermeiden, müssen alle Düsen des Sprühers genau auf die Laubwand der Obstbäume zielen. Düsen, welche über oder unter die Laubwand spritzen, sind unbedingt vorher zu schließen.
Die Sprühgeräte müssen in einem guten Zustand gehalten und jährlich gewartet und eingestellt werden, um eine genaue Ausbringung der gewünschten Menge zu gewährleisten. Die durchgeführten Wartungsarbeiten (Einstellungen, Reparaturen, Austausch von Verschleißteilen) sind in einen Wartungsplan einzutragen, der dem Betriebsheft beigelegt werden muss.

Alle Betriebe sind verpflichtet, ab 1997 wenigstens alle 5 Jahre ihr Sprühgerät an einem der 3 Prüfstände (Latsch, Lana, Kaltern) überprüfen zu lassen. Ab 2002 dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen im integrierten Anbau nur mehr mit Sprühgeräten durchgeführt werden, die in den vergangenen 5 Jahren einer Kontrolle unterzogen wurden.

g) Sachgemäße Aufbewahrung, Ausbringung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

Die "Empfehlungen für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Assessorates für Landwirtschaft sind immer zu beachten.
Grundsätzlich sollen stets nur geringe Mengen an Pflanzenschutzmitteln im Betrieb aufbewahrt werden. Die Lagerung muss immer in Originalverpackung in kühlen, frostsicheren, gut belüfteten und ausreichend beleuchteten Räumen erfolgen, die auch bei versehentlichem Verschütten noch sicher sind. Regale müssen aus nicht absorbierendem Material bestehen, feste Formulierungen müssen oberhalb von flüssigen Pflanzenschutzmitteln gelagert werden Die Räume oder Kästen für die Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln müssen abgesperrt und mit dem entsprechenden Warnhinweis versehen sein, der Zugang muss auf die Personen begrenzt werden, welche die entsprechende Ausbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln haben.
Vor Beginn der Pflanzenschutzmittelsaison muss eine Liste über den vorhandenen Pflanzenschutzmittelbestand erstellt und dem Betriebsheft beigelegt werden. Während der Zubereitung und der Ausbringung der Spritzbrühe muss immer eine geeignete Schutzkleidung, bestehend aus wasserdichtem Anzug, Handschuhen, Maske, Stiefeln und Schutzbrillen, getragen werden.
Wenn der Spritzbrühebedarf genau berechnet und das Sprühgerät richtig kalibriert wurde, sollte es eigentlich keine Spritzbrühereste geben. Sollten trotzdem Restmengen übrig bleiben, müssen diese verdünnt und zusammen mit dem Spülwasser in den bereits behandelten Anlagen versprüht werden. Der Obstbauer ist verpflichtet, leere Spritzmittelpackungen unter Einhaltung des Gesetzesdekrets vom 5. Februar 1997, Nr. 22 anhand der im Land bestehenden Möglichkeiten zu entsorgen. Dafür können bei jedem Wiederverkäufer Plastiksäcke für die Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten und - verpackungen erworben werden. Die vollen Säcke können dann bei den örtlichen Recyclinghöfen oder bei den periodischen Sondermüllsammlungen abgegeben werden.

h) Spritzabstände zur Ernte

Die im integriertem Pflanzenschutz vorgesehenen Sicherheitsabstände zwischen der letzten Behandlung und der Ernte sind im Anhang aufgeführt.
Vor allem im Sommer sind Pflanzenschutzmittel mit relativ kurzer Wartefrist vorzuziehen. Auch mehrmalige Anwendungen desselben Wirkstoffes sind zu vermeiden.

Zusätzliche Forderungen der EUREPGAP-Richtlinien

Produzenten und Berater müssen ihre Fachkompetenz für die Abgabe von Empfehlungen zu Pflanzenschutzmaßnahmen nachweisen.
Alle Pflanzeschutzmaßnahmen müssen aufgezeichnet werden. Neben Datum, Grund für die Ausbringung, Bezeichnung und Menge des Pflanzenschutzmittels müssen auch der Name dessen, der die Applikation angeordnet hat, der Name der ausbringenden Person, die Ausbringungsmethode und die einzuhaltende Karenzzeit bzw. der erste mögliche Erntetermin angegeben werden.
Wird eine Spritzung nicht von der Person durchgeführt, welche die Behandlung angeordnet hat, ist eine schriftliche Arbeitsanweisung erforderlich, aus welcher die zu behandelnde Fläche, Name und Menge des auszubringenden Pflanzenschutzmittels und die Applikationsmethode hervorgehen müssen. Die Personen, welche Pflanzenschutzmitteln ausbringen, müssen mit der entsprechenden Schutzkleidung ausgerüstet sein, wobei die Angaben auf der Verpacklung zu berücksichtigen sind. Schutzkleidung muss getrennt von Pflanzenschutzmitteln aufbewahrt werden. Für eventuelle Unfälle mit Pflanzenschutzmitteln muss ein Notfallplan vorliegen und die entsprechende Notfallausrüstung vorhanden sein.

Erforderliche Dokumente:
Befähigungsnachweis für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln ("Giftpass")
Nachweis einer Pflanzenschutzberatung durch anerkannte Institutionen
Aufzeichnungen aller Pflanzenschutzmaßnahmen
Pflanzenschutzmittelbestandsliste, welche ständig aktualisiert wird
Wartungsplan (inklusive Rechnungen für Ersatzteile oder Reparaturen) des Sprühgerätes
Notfallplan für Unfälle mit Pflanzenschutzmitteln mit Telefonliste und Hinweisen auf das nächstgelegene Telefon
Nachweis für die Entsorgung von leeren Pflanzenschutzmittelbehältern und von ungenutzten Pflanzenschutzmitteln



Top