
credits
|
 |
 |
Betriebsheft, Kontrollen, Analysen und Sanktionen |
 |
 |
| Obstbauern, welche die Anforderungen des integrierten Anbaues
erfüllen wollen, müssen alle umweltrelevanten Pflegemaßnahmen in einem Betriebsheft festhalten und so eine
umweltschonende Produktionsform nachweisen. Das Betriebsheft ist deshalb ein wichtiges Dokument und muss nach der Kontrolle
mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden. |
|
Im Betriebsheft führt der Obstproduzent laufend Buch über verschiedene Pflegemaßnahmen in seiner Obstanlage.
Folgende Pflegemaßnahmen müssen im Betriebsheft vermerkt werden:
|
- die Kennzeichnung der Anlage
- Spritzungen: Datum, Mittel, Menge, Grund (z.B. Schädlinge/Krankheiten, Ausdünnung, usw.)
- Düngermengen
- Herbizide: Datum, Mittel, Menge
- Auszählung des Primärschorfbefalls (100 Triebe/Anlage)
- Auszählung auf Nützlinge und Schädlinge, sofern eine chemische Behandlung notwendig ist (siehe Punkt 13d)
- Bodenanalyse bei Erstellung einer Neuanlage (Kopie beilegen)
- Sprühertest (Kopie beilegen!)
- durchgeführte ökologische Maßnahmen.
|
|
Weiteres können im Betriebsheft angeführt werden:
- Bewässerung
- physiologischer Zustand der Anlage (Wachstum, Ertrag, Qualität)
- Erntetermine
- Typ des Sprühgeräts, Brühekonzentration
Bei einer Kontrolle sollen mit dem Betriebsheft die Ergebnisse zumindest einer Bodenanalyse pro Betrieb vorgelegt werden. Auf den Seiten 3 und 4 sind für jede Obstanlage die Auszählungen über Nützlinge und Schädlinge einzutragen. Im Betriebsheft sind die wichtigsten Beobachtungstermine graphisch hervorgehoben. Besonders eine Spritzung gegen Spinnmilben ist nur bei einer relativ geringen Anzahl an Raubmilben gerechtfertigt.
Jede Spritzung sollte durch die Auszählung der Anzahl der Schädlinge (Toleranzschwelle) und der Anzahl ihrer natürlichen Gegenspieler begründet werden.
Das Betriebsheft muss stets auf dem aktuellsten Stand sein, jederzeit für eine Kontrolle zur Verfügung stehen und schließlich vom Betriebsleiter unterschrieben werden.
Die nach den Kontrollen durchgeführten Spritzungen und die Erntetermine sind auf den dafür vorgesehenen Nachtragsblättern am Ende des Betriebsheftes einzutragen und bei der Anlieferung im Vermarktungsbetrieb abzugeben.
Die Teilnahmeerklärung am AGRIOS-Programm umfasst auch die Zeitspanne nach der Ernte. Somit sind auch jene Maßnahmen ordnungsgemäß im Betriebsheft aufzuschreiben, die in diesem Zeitraum durchgeführt werden, beispielsweise Herbstdüngung oder Herbizideinsatz. Da diese Behandlungen bei der Betriebsheftkontrolle oft noch nicht vermerkt sind, sind diese Maßnahmen im Betriebsheft des abgelaufenen Jahres nachzutragen (d.h. die Aufzeichnungen zu vervollständigen) und auch auf die entsprechenden Seiten des Betriebsheftes für das neue Jahr zu übertragen.
Eine umfassende Kontrolle der Betriebshefte erfolgt:
a) vor der Ernte der Frühsorten und
b) vor der Ernte aller übrigen Sorten.
Die nach diesen Kontrollen durchgeführten Spritzungen und die Erntetermine sind auf den dafür vorgesehenen Nachtragsblättern am Ende des Betriebsheftes einzutragen und bei der Anlieferung im Vermarktungsbetrieb abzugeben.
Die Teilnahmeerklärung am AGRIOS-Programm umfaßt auch die Zeitspanne nach der Ernte. Somit sind auch jene Maßnahmen ordnungsgemäß im Betriebsheft aufzuschreiben, die in diesem Zeitraum durchgeführt werden, beispielsweise Herbstdüngung oder Herbizideinsatz. Da diese Behandlungen bei der Betriebsheftkontrolle oft noch nicht vermerkt sind, sind diese Maßnahmen im Betriebsheft des abgelaufenen Jahres nachzutragen (d.h. die Aufzeichnungen zu vervollständigen) und auch auf die entsprechenden Seiten des Betriebsheftes für das neue Jahr zu übertragen.
|
Bei der abschließenden Kontrolle aller Betriebshefte wird festgestellt, ob die seit dem Herbst des letzten Jahres durchgeführten Pflegemaßnahmen den Richtlinien entsprechen. Wird bei der Betriebsheftkontrolle die Aufzeichnung nicht erlaubter Maßnahmen festgestellt, wird das betreffende Grundstück oder der gesamte Betrieb ausgeschlossen. |
|
|
Feldkontrolle:
Die Kontrolleure der AGRIOS und die Beamten des Pflanzenschutzdienstes Bozen führen die Kontrollen in den Anbaubetrieben durch.
Während der Vegetationsperiode kontrollieren die Aufsichtsorgane stichprobenweise das Betriebsheft und eine oder mehrere Obstanlagen pro Betrieb. Anhand eines Kontrollbogens nehmen sie Augenschein vom Zustand der Anlage, prüfen die einzelnen Pflegemaßnahmen und entnehmen Boden-, Blatt- oder Fruchtproben, um diese chemisch analysieren zu lassen.
|
Bei eindeutigen Verstößen gegen diese Richtlinien wird die betreffende Obstanlage oder der gesamte Betrieb für das laufende Jahr vom AGRIOS-Programm ausgeschlossen. Das Landesgesetz für den integrierten Anbau sieht zusätzliche Sanktionen vor. |
Betriebsheftkontrolle
Eine umfassende Kontrolle der Betriebshefte erfolgt:
a) vor der Ernte der Frühsorten und
b) vor der Ernte aller übrigen Sorten.
|
Dabei wird festgestellt, ob die seit dem Herbst des letzten Jahres durchgeführten Pflegemaßnahmen den Richtlinien entsprechen. Wird bei der Betriebsheftkontrolle die Aufzeichnung nicht erlaubter Maßnahmen festgestellt, wird das betreffende Grundstück oder der gesamte Betrieb ausgeschlossen. |
|
|
Lagerhauskontrolle:
Während der Anlieferung und Einlagerung des Obstes aus integriertem Anbau kontrollieren die Kontrolleure der AGRIOS und die Beamten des Pflanzenschutzdienstes, ob die Vermarktungsbetriebe die angelieferten Obstpartien klar und eindeutig als "integriert" bzw. "nicht-integriert" kennzeichnen und nach einem geeigneten System einlagern.
Die AGRIOS strebt in Zusammenarbeit mit den Vermarktungsbetrieben eigene Etiketten für eine getrennte Kennzeichnung der beiden Produktionsweisen an.
Während der Lagerungszeit und Vermarktung des Obstes werden im Lagerhaus weitere Kontrollen vorgenommen.
Rückstandsuntersuchungen:
Ein wichtiges Ziel des integrierten Anbaues ist es, dem Konsumenten möglichst rückstandsfreies Obst anzubieten. Daher nehmen die Kontrollorgane in den Lagerhäusern eine vorher geplante Anzahl von Obstproben und lassen diese im Labor auf die wichtigsten Wirkstoffe hin analysieren.
Die gesetzlich zugelassenen Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln dürfen auch im konventionellen Obstbau nicht überschritten werden. Wenn der integrierte Anbau eine zusätzliche Leistung für die Sicherheit des Konsumenten garantieren will, dann muß er strengeren Maßstäben genügen. |
Daher fordert die AGRIOS, daß eventuelle Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf integriertem Obst 50 % der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge nicht überschreiten. Die Probe darf auch keinen Wirkstoff aufweisen, welcher in diesem Programm nicht zugelassen ist. |
|
|
Sanktionen:
Der Ausschluß eines Grundstückes erfolgt, wenn
- aufgrund der Betriebsheftaufzeichnungen der Einsatz eines im Programm nicht zugelassenen Wirkstoffes festgestellt wird,
- die Karenzzeiten und die Einschränkungen zu den erlaubten Wirkstoffen nicht eingehalten werden.
Der Ausschluß des gesamten Betriebes erfolgt, wenn
- die vorgesehenen Kontrollen verweigert werden,
- ein Teilnehmer eine richtlinienwidrige Maßnahme absichtlich verheimlicht, diese im Betriebsheft nicht vermerkt hat und bei einer Feldkontrolle die Anwendung derselben festgestellt wird,
- ein Teilnehmer unentschuldigt bei einer Feldkontrolle fernbleibt,
- kein Betriebsheft vorgelegt wird,
- ein mangelhaft geführtes Betriebsheft trotz Aufforderung nicht vervollständigt wird oder die Eintragungen nicht schlüssig sind,
- gegen das Gesetz zum Schutz der Bienen verstoßen wird,
- mittels Rückstandsanalyse im Programm nicht erlaubte Wirkstoffe nachgewiesen werden.
Verwaltungsstrafen sind in erster Linie im Falle von groben fahrlässigen oder absichtlichen Unterlassungen und Falschmeldungen
vorgesehen und sind mittels Landesgesetz geregelt.
|
|
|